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Urlaubsentgelt – tariflich

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Beim tariflichen Urlaubsentgelt geht es umgerechnet um über 12 Prozent des Jahresumsatzes beim WDR. Damit ist es die wichtigste soziale Leistung für Freie Mitarbeiterinnen.

Die Voraussetzungen

  • Gewerkschaftsmitgliedschaft (die vom WDR nicht geprüft wird)
    Mindestens ein Drittel des Einkommens kommt von der ARD
  • Soziale Schutzbedürftigkeit (Gesamt-Einkommen unter 105.000 Euro im Jahr, Stand 2019 ODER Gesamteinkommen unter 52.300 Euro im Halbjahr vor dem Urlaub)
  • 42 Tätigkeitstage bei der ARD in den sechs Monaten vor Urlaubsantritt, inklusive Urlaubstage vom vorigen Urlaub.Wenn aufgrund der Beschäftigungsbeschränkung durch die „Prognose”-Regeln beispielsweise nur maximal 24 Tage erreicht werden können, genügen genau diese 24 Tage für den Urlaubsantrag.

Daneben gibt es noch einige weitere Neben-Bedingungen, an denen ein Urlaubsantrag scheitern kann, z.B. einen anderen Angestellten-Job im Umfang von mehr als 50 Prozent Sie ergeben sich aus den ersten Paragrafen des Sozial- und Bestandsschutz-Tarifvertrags

Hinweis für alle, die für mehrere ARD-Anstalten inkl. ZDF und Deutschlandfunk arbeiten: Die Bedingungen sind bei allen ähnlich. Das bedeutet, wenn Ihr die Voraussetzungen erfüllt, könnt Ihr bei allen diesen AuftraggeberInnen tarifliches Urlaubsentgelt beantragen und erhalten, und zwar entweder als Haupturlaubsentgelt oder als Ergänzungsurlaubsentgelt.

Ergänzungsurlaubsentgelt

Das Ergänzungsurlaubsentgelt ist einfacher zu bekommen – Bewilligungsbescheid für den Haupturlaub bei einer anderen Anstalt einreichen, mehr nicht. Die Höhe ist gleich. Wer aber Chancen hat, den Anspruch auf Bestandsschutz oder Krankengeldanspruch zu erreichen, sollte in der Regel auf Haupturlaubsentgelt bestehen. Das gilt ebenfalls für die meisten Sender, (den RBB z.B. aber nur bedingt).

Wie das Haupturlaubsentgelt, so muss auch das Ergänzungs-Urlaubsentgelt im laufenden Kalenderjahr beantragt und möglichst auch in dem Jahr genommen werden.

Die Höhe

Der Umsatz beim WDR in den zwölf Monaten vor dem ersten Urlaubstag (oder vor dem Monat, in den der erste Urlaubstag fällt), wird durch die Zahl der Angestellten-Arbeitstage in dem Jahr geteilt (immer so um die 240 bis 252, je nachdem wie die Feiertage liegen). Dabei kommt ein Tagessatz heraus, der mit der Zahl der tariflichen Urlaubstage multipliziert wird. Die Freien haben 31 Tage Urlaubsanspruch. Schwerbehinderte bekommen laut Schwerbehindertengesetz fünf Tage mehr, also 36 Tage.
Die Formel zur Berechnung des jährlichen Urlaubsentgelts lautet (bei Nichtbehinderten):
WDR-Jahresentgelt geteilt durch 252 mal 31, oder: 12,3 Prozent des WDR-Jahresentgelts.
Wer also die anderen Voraussetzungen erfüllt und den Antrag stellt, bekommt je 10.000 Euro Jahresumsatz über das Urlaubsentgelt noch einmal rund 40 Euro pro genommenem Urlaubstag, insgesamt also rund 1.230 Euro dazu.

Gewerkschaftsrendite: 1200 Prozent pro Jahr

Das ist mehr als zwölfmal so viel wie der Gewerkschaftsbeitrag bei ver.di (von nur einem Prozent des Einkommens). Ein guter Grund in eine der tarifabschließenden Gewerkschaften einzutreten, selbst wenn ihr meint, ihr hättet sonst nichts von der Mitgliedschaft. Schließlich haben die Gewerkschaften das Ganze ausgehandelt. Dafür brauchen sie Verhandlungsmacht – also viele Mitglieder.

Achtung: bei Krankheit / Mutterschutzzeit im Vorjahr

Wenn Ihr in den zwölf Monaten vor dem Urlaub  krank wart oder Mutterschutzzeiten hattet, solltet Ihr unbedingt zusammen mit dem Urlaubsantrag einen formlosen Antrag stellen, dass diese Zeiten bei der Berechnung des Tagessatzes unberücksichtigt bleiben. Natürlich solltet Ihr die Tage belegen – und das geht glaubwürdig nur mit einer ärztlichen Bescheinigung für jeden einzelne Krankheitszeitraum.  Effekt des Antrages: Die indiviuelle Formel für die Berechnung verändert sich zu Euren Gunsten. Ein Beispiel für 17 Krankentage und einen 12-Monatsumsatz beim WDR von 24.000 Euro vor dem Urlaub:  Das Gesamteinkommen der letzten 12 Monate wird dann (2018) nicht mehr durch 250 sondern durch 233 Beschäftigungstage geteilt. Der Tagessatz in diesem Beispiel steigt bei Berücksichtigung der Krankheitszeit von 96 Euro auf 103 Euro, und das Gesamt-Urlaubsentgelt ist 217 Euro höher. (17 Tage war eine abhängig Beschäftigte in Deutschland in 2017 durchschnittlich arbeitsunfähig erkrankt.)

Achtung, hier ist momentan (März 2019) ein Konfliktfeld: Der WDR stellt sich auf den Standpunkt, dass die Krankheitszeiten nur dann erhöhend wirken, wenn es mindestens um einen Monat geht. Das steht definitiv nicht im Tarifvertrag. Deshalb gehen einzelne Freie derzeit mit Hilfe von Gewerkschaft / Personalrat dagegen vor und setzen den Anspruch so durch wie er im Vertrag steht.

Der erste Urlaub

Wer erstmals einen Anspruch auf Urlaubsentgelt erwirbt, der kann schon nach einem halben Jahr Tätigkeit den Antrag auf Urlaubsentgelt abgeben. Denn wie heißt es im Tarifvertrag: „Der volle Anspruch entsteht erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses.” Dabei wird die Zahl der Urlaubstage nach der Zahl der Monate der freien Mitarbeit ausgerechnet, (also z.B. sieben 31tel bei sieben Monat Tätigkeit), aber der Tagessatz wird so berechnet, dass er nicht auch noch fällt. Also WDR-Entgelt in den letzten sechs Monaten geteilt durch 120 oder 125 Arbeitstage.

Die Auszahlung

Die Überweisung der Tagessätze (nach der obigen Formel berechnet) kommt peu à peu mit den abgenommenen Urlaubstagen, bis alle 31 Tage voll sind. Urlaubstage sind die Wochentage Montag bis Freitag, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage.

Berechnung nach Arbeitsentgelt statt Umsatz

Das Urlaubsentgelt wird vom Jahresentgelt beim WDR berechnet. Bei der Bemessung des neuen Urlaubsentgelts zählt auch das Urlaubsentgelt aus dem Vorjahr mit, soweit diese Urlaubstage in die letzten 12 Monate vor dem neuen Urlaub fällen.

Der Einfachheit halber würde ich gerne „Berechnung nach WDR-Jahresumsatz aus den letzten 12 Monaten” schreiben. Nach meiner Auffassung wäre das korrekt. Im Tarifvertrag heißt es lapidar, das Urlaubsentgelt „bemisst sich nach dem durchschnittlichen Entgelt, das der/die Beschäftigte in den letzten 12 Monaten vom WDR erhalten” hat. Entgelt ist, was für eine Leistung bezahlt wird. Und sei es, dass diese Leistung in einem urheberrechtlichen Nutzungsrecht besteht – für Medienarbeiterinnen ist das schließlich normal. Bei allen blauen WDR-Verträgen werden vor allem die damit übertragenen Nutzungsrechte vergütet.
Doch während der WDR bei den sonstigen Einkommen großzügig alles und jedes einbezieht, wenn es gilt, Menschen aus dem Geltungsbereich der Tarifverträge zu kegeln (dabei geht es um das oben genannte Gesamt-Maximaleinkommen, mit dem man noch unter die Tarifverträge für Arbeitnehmerähnliche fällt), ist der Sender bei der Anrechnung eigener Zahlungen plötzlich sehr kleinlich, wenn diese weitere Zahlungen nach sich ziehen so würden. Und so bezieht der Sender bisher nicht alles in die Berechnung des Urlaubsentgelts ein. Fließt etwa ein Wiederholungshonorar für einen früher gesendeten Beitrag, so interpretiert er dies als Lizenzzahlung, die nichts mit der Tätigkeit als Arbeitnehmerähnliche zu tun haben soll. Und erst recht, wenn die Zahlung für einen Beitrag geleistet wird, der in früheren Jahren produziert wurde.

UPDATE: Zumindest in dem Punkt haben sich die Gewerkschaften und der WDR aber geeinigt: Gezahlte Wiederholungsvergütungen erhöhen das Urlaubsentgelt. Strittig sind, Stand Ende 2011, die Zuschläge für die Online-Nutzung und Eigenproduktionszuschläge im Hörfunk und der Zuschlag fürs Selbstdrehen. Das ist zurzeit Gegenstand von Gesprächen zwischen Gewerkschaften und WDR-Vertreterinnen, über deren Ausgang unter anderem auf www.wdr-dschungelbuch.de informiert wird.

Tagesgenau oder monatsgenau rechnen?

Für die tatsächliche Höhe des Urlaubsentgeltes ist es wesentlich, welcher Zwölfmonatszeitraum denn nun genau betrachtet wird bei der Berechnung und, ob es um den Zahlungstermin für die Arbeit geht oder um den Zeitraum, in dem gearbeitet wurde. CHECK Der WDR stellt die Berechnung auf die Arbeit ab und berechnet routinemäßig monatsgenau.
Mittlerweile gibt es beim WDR Widerstand dagegen, tagesgenau zu berechnen. Etwas, das bei der Recherche für Auflage 2 des WDR-Dschungelbuchs 2011 noch ganz selbstverständlich war. Eine Grundlage dafür, nur monatsgenau abzurechnen, ist im Tarifvertrag nicht zu finden.

Warum es wichtig sein kann? Zwei Beispiele:

1. Die Mitarbeiterin will ihren ersten Urlaubstag am 10. April nehmen, direkt nach den beiden anstrengenden TV-Beiträgen, die sie Anfang April fertig stellt. Routinemäßig würde der WDR das Urlaubsentgelt monatsgenau auf Grundlage der Entgelte berechnen, die sie zwischen dem 1. April des Vorjahres und dem 31. März des laufenden Jahres erhalten hat. Wegen der beiden TV-Beiträge bittet die Mitarbeiterin aber um tagesgenaue Berechnung, also vom 10. April des Vorjahres bis zum 9. April des laufenden Jahres. Dadurch erhöht die gesamte Zahlung für die beiden Beiträge das berechnete Urlaubsentgelt. Dabei fallen Vergütungen heraus, die sich auf den 1. bis 9. April des Vorjahres beziehen. Außerdem bittet die Mitarbeiterin die Kolleginnen in der Abteilung Soziales darum, mit der Berechnung des Urlaubsentgeltes zu warten, bis die beiden ausstehenden Zahlungen angewiesen sind. Die Kolleginnen können ja nicht wissen, dass da noch Zahlungen anstehen.
2. Die Mitarbeiterin geht ab 10. April in Urlaub. Sie hat ein TV-Feature fast fertig, aber die Endmischung ist erst nach dem Urlaub geplant – es steht gerade mal ein „Prognosetag” von 20 noch aus, die sie für das Stück verbraucht. Davon informiert sie die Abteilung Soziales. Später fließen 19/20 der Vergütung für das Feature in die Berechnung des Urlaubsentgelts ein.
Eine Freie Mitarbeiterin kann über den Zeitpunkt ihres ersten Urlaubstages selbst bestimmen, und dabei versuchen, den Anspruch zu maximieren. Wenn in die zwölf Monate vor dem ersten Urlaubstag viel Umsatz fällt, steigert das den Tagessatz. Es lohnt sich also oft, den ersten Urlaubstag gleich nach einer Periode fetter WDR-Aufträge zu nehmen.

Beschäftigungstage und Urlaubsanspruch

Die Wahl der tagesgenauen Berechnung kann auch wichtig dafür sein, überhaupt Urlaubsentgelt zu bekommen. Beispiel: Eine Kamera-Assistentin wird nach „Fünftagesprognose” beschäftigt, also für maximal 30 Tage in sechs Monaten zum Drehen gebucht. Nach WDR-Interpretation des Tarifvertrags muss sie genau diese 30 Tage in sechs Monaten erreichen, um Anspruch auf das tarifliche Urlaubsentgelt  zu haben.
In den sechs Monaten von Februar bis Juli war sie aber nur an 28 Tagen für den WDR unterwegs – kein Urlaubsanspruch zum 1. August. Da fällt ihr was auf: Im Juli lagen von den fünf Beschäftigungstagen drei vor dem 18 Juli. Im Januar aber hat sie vier Tage nach dem 18. Januar gearbeitet. Sie hat also netto sechs Beschäftigungstage mehr, wenn sie den ersten Urlaubstag für den 18. Juli beantragt. Zwischen dem 19. Januar und dem 18. Juli hatte sie 32 Einsatztage – genügend für den Urlaubsanspruch. Noch mal: Kein Anspruch für Urlaub ab dem 1. August, aber Anspruch, wenn sie den ersten Urlaubstag ab dem 19. Juli nimmt. Vorausgesetzt ist natürlich dabei, dass die anderen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Anders ausgedrückt: Die Mitarbeiterein schiebt gedanklich einen Sechsmonatszeitraum tagesgenau auf dem Kalender hin und her und prüft, ob mindestens 30 Tage in den jeweiligen Zeitraum fallen. Dann beantragt sie mintestens einen Urlaubstag für den Zeitraum direkt danach – und fechtet das beim WDR durch, denn, siehe oben, der WDR hat das nicht gerne.

Urlaub auf das Jahr verteilen

Die Höhe des Tagessatzes für den Urlaub wird nur einmal zu Beginn berechnet. Danach gilt er für alle 31 Urlaubstage, egal, wann sie genommen werden. Für das Abrufen der weiteren Urlaubstage genügt eine formlose Mitteilung an die Fachabteilung.
Wie bei Angestellten gilt: Wer nur einen Teil des Jahres „in der Firma” ist, bekommt auch nur einen Teil des Urlaubs. Beispiel: Am 1. Juni stellt der WDR eine bisherige Freie Mitarbeiterin ein. Sie kann zu diesem Zeitpunkt noch ihr Urlaubsentgelt beantragen, erhält aber für dieses Jahr als Freie nur fünf Zwölftel der Urlaubstage, nämlich anteiligen Urlaub für die fünf Monate, in denen sie noch freie Mitarbeiterin war. Den Urlaub kann sie danach nicht mehr nehmen, weil sie ja Angestellte wird. Deshalb bekommt sie das Geld einfach so, ohne Urlaubstage. Das ist im Tarifvertrag so vorgesehen.

Kriterien für die Verteilung der Urlaubstage

Der Urlaub soll „nach Möglichkeit” (Tarifvertragstext) zusammenhängend genommen werden, muss aber nicht. Also kann jede Freie Mitarbeiterin überlegen, wo der Urlaub am besten für sie liegt.

  1.  für den nächsten Urlaubsanspruch vorsorgen

Eine prognose-beschränkte freie Cutterin, die ja nur maximal an 30 Tagen pro Halbjahr vom WDR gebucht wird, kann sich überlegen, dass sie einen großen Teil ihres Urlaubs gegen Jahresende nimmt. Wenn sie zum Beispiel 20 Urlaubstage auf den Dezember legt, hat sie bis Anfang Juni Zeit, den ersten Urlaubstag zu nehmen, ohne dass die 20 Urlaubstage wieder aus dem zu für den Anspruch zu berücksichtigenden Sechsmonatszeitraum heraus fallen. So hat sie mit nur zehn weiteren Beschäftigungstagen wieder Anspruch auf Urlaubsentgelt im nächsten Kalenderjahr.

2. für durchgehende Krankenversicherung sorgen

Unständig Beschäftigte und “auf Dauer wiederkehrend Beschäftigte”, bei denen der WDR auch für die Urlaubstage die gesetzliche Sozialversicherung abzieht, sorgen mit deren Hilfe für einen durchgehenden Versicherungsverlauf: Wenn sich bei Unständig Beschäftigten eine Lücke von mehr als drei Wochen zwischen zwei unständigen Beschäftigungen auftut, dann schließen sie das Loch, indem sie zum richtigen Zeitpunkt einen oder mehrere Urlaubstage nehmen. Sonst wären sie nach Ablauf der drei Wochen plötzlich nicht krankenversichert oder müssten durch eine „freiwillige” Versicherung die Lücke schließen. Ähnliches gilt für die “auf Dauer Beschäftigten”, deren Krankenversicherung vier Wochen nach dem letzten Beschäftigtentag ausläuft. (Zur Abgrenzung siehe hier)

Wie und wann beantragt und gezahlt wird

Der Urlaubsantrag des WDR für Freie Mitarbeiterinnen ist im WDR-Intranet zu finden. Darin wird nicht nur das WDR-spezifische, sondern auch das Gesamteinkommen abgefragt, das Einkommen von anderen Auftraggebern und die Beschäftigungstage, die bei anderen Sendern geleistet wurden. Bei der Buchführung über die Daten, die in den Antrag eingetragen werden müssen, hilft mancher Kollegin ein Excel-Tool des Freien Mitarbeiters Christian Bernstein, das von seiner Website herunter geladen werden kann. LINK
Eigentlich „soll” laut Tarifvertrag das Urlaubsentgelt vier Wochen vor dem ersten Urlaubstag beantragt werden. Bei Freien ist das – auch für den WDR – nicht besonders praktisch. So kann z. B. die Höhe des Urlaubsentgelts oft erst nach Monaten berechnet werden, wenn alle Verträge und Zahlungen geleistet sind. Aus diesem Grund hat es sich ganz offiziell eingebürgert, dass das Urlaubsentgelt meistens erst später beantragt wird.

Urlaubsantrag spätestens nach sechs Monaten!

Spätestens allerdings sechs Monate nach dem ersten Urlaubstag muss der Antrag gestellt sein – so steht es ebenfalls im Tarifvertrag. Am besten verbindet man derart späte Anträge mit einer kleinen Begründung, warum es nicht früher ging.

Urlaubsantrag spätestens bis 31. Dezember!

Und Obacht: Der Antrag muss innerhalb des betreffenden Kalenderjahres beim WDR eingehen, sonst verfällt der Urlaubsanspruch. Es sei denn, die Mitarbeiterin war ohne eigene Schuld verhindert, den Antrag zu stellen und holt dies bis zum 1. April des folgenden Jahres nach.

Alle Urlaubstage im Kalenderjahr beantragen!

Alle 31 Urlaubstage müssen – wie bei Angestellten – innerhalb des laufenden Kalenderjahres komplett genommen werden. Lediglich in begründeten Ausnahmefällen geht das auch noch bis zum 30.April des Folgejahres.

Den Urlaubsantrag dokumentieren

Freie sollten bitte nicht vergessen, für sich selbst eine Kopie des Urlaubsantrags aufzuheben. Der Nachweis der gemeldeten Beschäftigungstage kann später einmal wichtig sein. Außerdem immer im Auge behalten, wie viele Urlaubstage noch offen sind – sonst kann es leicht passieren, dass ein Teil des Urlaubsanspruchs verfällt.

Immer striktere Anwendung der Regeln

Früher hat der WDR Kulanz gezeigt, wenn Mitarbeiterinnen es vergaßen, vor Silvester alle Urlaubstage abzunehmen. Sie konnten das auch noch Anfang des neuen Jahres nachholen. Das berichten übereinstimmend mehrere Freie Mitarbeiterinnen in der wdrfreie-Mailingliste. Zum Jahreswechsel 2010/2011 waren Mitarbeiterinnen überrascht, dass ihnen dieses plötzlich und unangekündigt verweigert wurde.

Vertrauensschutz nicht gewährleistet

Es ist sehr zweifelhaft, ob das rechtlich in Ordnung ist. Die Freien müssen eigentlich darauf vertrauen können, dass die bisherige Praxis weitergeführt wird, wenn ihnen die Änderung nicht rechtzeitig angekündigt wird. Ihr solltet darauf pochen.

  • Das Optimum finden
  • Eine günstige Verteilung der 31 Urlaubstage könnte bei einer Freien mit „Zehntagesprognose” (= 60 Tage in sechs Monaten) in einem flauen WDR-Beschäftigungsjahr so aussehen:
  • Sie nimmt monatlich einen Urlaubstag von Januar bis November, damit sie (als unständig Beschäftigte) durchgehend krankenversichert ist.
  • Außerdem achtet sie aber auch darauf, dass sie in nur höchstens einem Kalender-Vierteljahr weniger als vier Beschäftigungstage hat. Sonst gälte nämlich ihre Tätigkeit beim WDR als beendet, und sie hätte am Ende des Jahres womöglich gar keinen Anspruch mehr auf Urlaub, wenn das “Beschäftigungsende” schon über sechs Monate her ist, oder sie hätte (vorher) nur noch Ansruch auf einen geringere Anzahl Tage für die Beschäftigungsmonate zu Beginnn des Jahres.
  • Den Hauptteil der Urlaubstage nimmt sie dann im Dezember.
  • Beantragen müsste sie den Teilurlaub für die ersten sechs Monate allerspätestens im Juni/Juli (also sechs Monate nach dem ersten Urlaubstag).

Im nächsten Jahr hätte die Freie Mitarbeiterin mindestens die 20 Tage vom Dezember als Beschäftigungstage, die für den nächsten Urlaubsanspruch mitgerechnet würden. Sie bräuchte also nur noch 22 Beschäftigungstage zwischen Januar und Mai beim WDR bzw. der ARD, um erneut einen Urlaubsanspruch zu erreichen.

Doch Achtung, nochmal der Hinweis auf eine Falle: Wenn sie zwischendurch mit der Arbeit für den WDR pausiert, verwirkt die Mitarbeiterin womöglich einen Teil ihres Urlaubsanspruchs. Wer mehr als ein Vierteljahr Pause macht bzw. nach einem leeren Vierteljahr nicht im allgemeinen mindestens an vier Tagen pro Quartal für den WDR tätig ist, gilt als komplett von der Arbeitnehmerähnlichkeit abgemeldet.

Weitere Fallbeispiele

a) Eine Freie Mitarbeiterin nimmt ihren gesamten Jahresurlaub ab 1. Februar. In ihrem Urlaub entschließt sie sich, etwas Neues im Leben zu machen, abseits vom WDR. Kein Problem, sie kann das Urlaubsentgelt behalten, obwohl sie in dem Kalenderjahr nur in einem Monat beim WDR beschäftigt war und rückwirkend betrachtet nur auf ein Viertel der Urlaubstage Anspruch hatte. Denn sowohl der Sozial- und Bestandsschutztarifvertrag als auch das Bundesurlaubsgesetz bestimmen, dass einmal gezahltes Urlaubsentgelt nicht zurückerstattet werden muss. LINKs

b) Eine Freie Mitarbeiterin beantragt erfolgreich ihr Urlaubsentgelt für zwei Wochen Urlaub ab 1. Februar. Danach arbeitet sie für eine WDR-Auftragsproduktion an einem Feature, das sie ganz in Anspruch nimmt. Für diese Tätigkeit gilt der WDR-Sozialschutz nicht. Im September will sie ihren restlichen Urlaub nehmen. Der Antrag wird abgelehnt, weil sie nach Lesart des Tarifvertrages ihre Tätigkeit als „arbeitnehmerähnliche Mitarbeiterin” beendet hat.

c) Die Mitarbeiterin aus Fall b hätte dieses Desaster verhindern können, wenn sie während ihrer halbjährigen „Abwesenheit” vom WDR in einem Vierteljahr mindestens vier Tage direkt für den WDR als Freie gearbeitet hätte.

Wenn also absehbar ist, dass eine Freie Mitarbeiterin im laufenden Jahr nicht mehr genügend häufig für den WDR arbeiten wird, sollte sie den vollen Urlaub früh in Anspruch nehmen.

Ein weiterer Fall aus der Praxis: Eine Freie Mitarbeiterin verabschiedete sich im April in den Mutterschutz und beantragte gegen Ende des Jahres für die Zeit ab Juli ihr Urlaubsentgelt, ohne dass sie im zweiten Halbjahr wieder zu arbeiten begann. Der WDR genehmigte ihr nur ein Viertel des Jahresurlaubs, für ihre Tätigkeit von Januar bis März, weil sie danach keine Aufträge mehr angenommen hatte. Wenn sie den Urlaub gleich nach dem Mutterschutz beantragt hätte, wäre der ganze Anspruch realisiert worden. CHECK

Leider beantwortet der Tarifvertragstext nicht präzise die Frage, ob solche Beschäftigungslücken auch durch Urlaubstage überbrückt werden könnten, um den Urlaubsanspruch aufrechtzuerhalten. Im Tarifvertrag heißt es, „das arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis endet (…) mit der Beendigung der wiederholten Beschäftigung durch die/den Beschäftigte(n)”. LINK Die „wiederholte Beschäftigung” wird nicht definiert. Wohl wird an anderer Stelle LINK die „wiederkehrende Tätigkeit” beschrieben – sie wird als eine Tätigkeit mit höchstens einem Vierteljahr Unterbrechung und mindestens je vier Beschäftigungstagen in den anderen Quartalen angesehen, wobei Urlaubstage nicht mitgerechnet werden. LINK Beim Geltungsbereich des Tarifvertrags ist wiederum von Tagen „einschließlich Urlaubstagen” die Rede, an denen man für den WDR oder die ARD „tätig” war.39 LINK ie WDR-Auslegung erwartet zur Überbrückung von Lücken „echte” Beschäftigungstage für den WDR. Eine Interpretation zugunsten der Freien würde hingegen Urlaubstage beim WDR sowie außerdem auch Beschäftigungstage bei den anderen öffentlich-rechtlichen Sendern mit einbeziehen!

Urlaubsanspruch und Zeitverträge

Wenn eine Freie Mitarbeiterin ihre Tätigkeit für den WDR mit einem Zeitvertrag bei eben demselben Sender unterbricht, ist der Sender im eigenen Interesse liberal. Es wurden im Tarifvertrag Ausnahmen vereinbart. Ein bis zu sechsmonatiger Aushilfsvertrag beim WDR und eine bis zu dreimonatige Beschäftigungssperre danach beenden das „arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis” in Bezug auf den Urlaub nicht. Aber Achtung: Bitte prüfen, ob zu Beginn des Aushilfsvertrags ein Anspruch auf Urlaubsentgelt besteht oder ob er danach bestünde, wenn man den Angestellten-Zeitvertrag ignoriert. Nach der Ausfallzeit muss mit der freien Mitarbeit sofort wieder begonnen werden, mindestens aber müssen WDR und Mitarbeiterin dies beabsichtigt haben. Nur dann geht es weiter wie bisher, und das Beschäftigungsjahr gilt für Bestandsschutz und Krankengeld weiter. LINKs

Urlaub für “Mitwirkende” (rosa Vertrag) 

Wer einen Mitwirkendenvertrag hatte, der zusammenhängend über mehr als einen Monat lief, hat Anspruch auf Urlaub oder Urlaubsentgelt an drei Werktagen pro Monat. Anspruchsgrundlage ist nicht der Sozial- und Bestandsschutz-Tarifvertrag, sondern der Tarifvertrag für auf Produktionsdauer Beschäftigte (LINKs). Wenn Ihr rosafarbene Verträge mit dem WDR habt, aber den bisher geschildeten Anspruch voraussichtlich nicht erreicht, dann prüft Ihr, ob ihr diesen Anspruch habt. 

Haupt-Unterschiede:

  • Die Urlaubstage werden SOFORT mit dem Vertrag fällig.
  • Ihr habt den Anspruch darauf unabhängig davon, ob Ihr die Mindstzahl von 42 vertraglichen Beschäftigungstagen in den sechs Monaten vor dem Urlaub erreicht. 

Weil der Anspruch auf Urlaub für auf Produktionsdauer Beschäftigte in den anderen Urlaub mit eingeht, wenn der denn genommen wird, möchte der WDR den quasi konkurrierenden Urlaubsanspruch aus Sozial- und Bestandsschutztarifvertrag prioritär behandeln. Das ist im Normalfall einsehbar, sollte aber nicht dazu führen, dass der Produktions-Dauer-Urlaub verweigert wird. 

Mehr Details an einem Beispiel

Es muss in der Vertragsdauer nicht durchgehend gearbeitet worden sein. So gibt es den Urlaub zum Beispiel auch für eine Fernsehfeature-Autorin, die länger als einen Monat für ihr Werk dreht und schneidet, auch wenn sie es beispielsweise insgesamt nur an 15 Tagen macht. Ihr Vertrag läuft länger als einen Monat – also fällt sie unter den Produktionsdauer-Tarifvertrag. Sie bekommt das Geld allerdings nur, wenn der Vertrag nicht sowieso bei dem Urlaubsanspruch aus dem Tarifvertrag über Sozial- und Bestandsschutz mitgerechnet wurde. Andersherum stimmt es auch: Wenn sie den Urlaub aus dem Produktionsdauer-Tarifvertrag nimmt, so wird das später angerechnet, falls sie auch einen Urlaub als Arbeitnehmerähnliche bewilligt bekommt. LINK

Und das Urlaubsentgelt wird nur auf die Honorarsumme für den Regievertrag (also einen rosa Mitwirkendenvertrag) bezahlt, nicht auf den (blauen) Urhebervertrag für das Drehbuch.

Berechnung

Das Urlaubsentgelt wird so berechnet: drei Tage pro vollem Monat in der Vertragszeit geteilt durch die Zahl der Werktage (außer Samstag) in dieser Zeit, multipliziert mit der Vergütung für den Vertrag. Das ergibt ungefähr 3/20 bis 3/22 der vertraglichen Bezahlung zusätzlich (also bis zu 15 Prozent), je nach der Zahl der Werktage in dem betreffenden Monat. Wenn möglich, soll der Urlaub als bezahlte Freizeit genommen werden. Das ist in der Regel aber nur bei zusammenhängender Arbeitszeit machbar.

Noch ein Beispiel:

Eine freie Tontechnikerin wird für zwei Monate gebucht, um bei einer vom WDR produzierten Daily Soap zu arbeiten. Sie hat Anspruch auf sechs Tage Urlaub, während der ihr Honorar weitergezahlt wird. Wenn sie im restlichen Jahr auch für den WDR arbeitet und einen Urlaubsantrag als Arbeitnehmerähnliche durchbringt, dann werden die Mitwirkendenverträge, für die sie schon die andere Art Urlaub bekommen hat, nicht mehr berücksichtigt.

Beanspruchung

CHECK: Der Anspruch auf den Urlaub für auf Produktionsdauer Beschäftigte entsteht automatisch, also müsst Ihr eigentlich keinen Antrag stellen. Aber das ist nicht realistisch, weil der allgemeine Urlaubsanspruch für Arbeitnehmerähnliche die Regel ist und dieser Urlaub die Ausnahme. 
Stellt also einfach formlos einen Antrag, an welchen Tagen Ihr den Urlaub für auf Produktionsdauer Beschäftigte beanspruchen wollt. Das kann nach dem Bundesurlaubsgesetz LINK bis zum Ende des Jahres geschehen, und der Urlaub muss bis Ende des Jahres genommen sein, in Ausnahmefällen auch im ersten Quartal des Folgejahres. Anders als den Urlaub für Arbeitnehmerähnliche, kann man IM PRINZIP diesen Urlaub kann man nur im Voraus beantragen. CHECK

Die Urlaubstage für Urlaubsanspruch nutzen

Den Urlaub für Mitwirkende (auf Produktionsdauer Beschäftigte könnt ihr nutzen, um in den Genuss des Urlaubsanspruchs für Arbeitnehmerähnliche zu kommen, der den Vorteil hat, dass er für alle Vertragsarten gezahlt wird, wenn Ihr anders nicht die Mindestanzahl an Tagen für diesen Urlaubsanspruch erreicht. Denn die Urlaubstage aus den sechs Monaten vor dem nächsten Urlaub zählen bei der Berechnung der Anspruchsgrundlage mit.

 

 

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