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Mindesturlaub – Bundesurlaubsgesetz

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Einen gesetzlichen Mindestanspruch auf Urlaub haben alle arbeitnehmerähnlichen Personen, und zwar nach dem Bundesurlaubsgesetz. Die Voraussetzungen dafür sind weniger streng wie für das tarifliche Urlaubsentgelt. Als einzige Bedingung nennt das Gesetz, dass es für Personen gilt, „die wegen ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen” sind.
In der zuständigen Abteilung im WDR wunderte man sich noch bei meinen Recherchen 2011, warum so wenige Freie Mitarbeiterinnen Bundesurlaubs–Entgelt beantragen, falls sie die Voraussetzungen nach dem Tarifvertrag nicht erfüllen. Denn im Gesetz ist keine Rede von einer Mindestzahl an Beschäftigungstagen im Halbjahr, die für den Anspruch erreicht werden müssen – wie beim tariflichen Urlaubsentgelt. Mittlerweile, 2019, ist die Diktion beim WDR anders. Nun ist zu hören, es gebe gar keinen Anspruch aus dem Bundesurlaubsgesetz. Das ist eindeutig falsch. Mehr dazu weiter unten.

Das Stichwort „wirtschaftliche Abhängigkeit” im Bundesurlaubsgesetz verweist auf den § 12 a des Tarifvertragsgesetzes, der die wirtschaftliche Abhängigkeit näher definiert. Es reicht aus, dass Eure Arbeit für die ARD ein Drittel des Erwerbseinkommens ausmacht und dass ihr nicht Großverdienerinnen seid (sonst wärt ihr nicht mehr wirtschaftlich abhängig). Wenn ihr nicht „künstlerische, schriftstellerische oder journalistische Leistungen” erbringt oder „an der Erbringung, insbesondere der technischen Gestaltung solcher Leistungen unmittelbar” mitwirkt, muss das ARD-Einkommen bei euch die Hälfte ausmachen. So wie für die tariflichen Leistungen hat der WDR auch für das Urlaubsentgelt nach Bundesurlaubsgesetz einen Antragsvordruck.

Die Höhe des Anspruchs

24 Werktage Jahresurlaub haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerähnliche nach dem Bundesurlaubsgesetz. Dabei werden Samstage mitgerechnet – was vier Kalenderwochen ergibt. Für die Berechnung der Tagessätze werden beim WDR-Einkünfte der letzten 13 Wochen vor dem Urlaub zum Maßstab gesetzt.

Der Urlaubsanspruch entsteht erstmals nach sechs Monaten – und es gibt auch Anspruch auf Urlaub für einen Teil des Kalenderjahres, wenn ihr nicht das ganze Jahr über für den WDR tätig seid.
Der gesamte Urlaub muss bis auf begründete Ausnahmefälle im Prinzip im Kalenderjahr beantragt und genommen werden, und ein Teilurlaub muss zwölf Werktage mindestens zusammenhängend genommen werden, falls die Mitarbeiterin Anspruch auf so viele Urlaubstage hat.

Mit Mindesturlaub in den Tarifvertrag segeln

Nun kommt ein Clou, den ich erst jetzt dem Tarifvertrag entnommen habe und ohne Gewähr zum beispielhaften Durchfechten weitergebe. Für die Mindestanzahl an Beschäftigungtagen, die man erreichen muss, um unter den Sozial-Tarifvertrag zu fallen, zählen auch Urlaubstage. Der Tarifvertrag schränkt das nicht auf „tarifliche Urlaubstage” ein.

Also gibt es folgende Möglichkeit: Gegen Ende des Jahres Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz nehmen. Dann gut mitzählen wann im neuen Jahr 42 Tage in den jeweils vergangenen sechs Monaten erreicht sind – dabei zählen die 24 Tage nach Bundesurlaubsgesetz mit. So können selbst Menschen mit „Prognose”-Beschäftigungseinschränkungen auf den höheren tariflichen Urlaubsanspruch kommen.

Die Verweigerung von Mindesturlaub

Wenn der WDR immer noch freien Mitarbeitern den Mindestanspruch nach Bundesurlaubsgesetz verweigern will, so ist das gesetzeswidrig. Denn, wie auch schon beim Thema Bildungsurlaub erwähnt: Ein Tarifvertrag darf in Deutschland keine gesetzlichen Rechte eines Arbeitnehmers verschlechtern, es sei denn das betreffende Gesetz enhält eine sogenannte “Öffnungsklausel” dafür. Das ist beim Bundesurlaubsgesetz aber nicht der Fall. Im Gegenteil. In § 13 (1) Bundesurlaubsgesetz steht ausdrücklich, dass per Tarifvertrag unter anderem von dem §2 des Gesetzes nicht abgewichen werden darf. In § 2 ist es geregelt, dass der Mindesturlaub auch für arbeitnehmerähnliche Personen gilt.

Deshalb ist die Argumentation von manchen zuständigen WDR-Mitarbeitern gesetzeswidrig, dass der Sozial- und Bestandsschutz-Tarifvertrag des WDR die Geltung des Bundesurlaubsgesetzes “konkretisiere”, vulgo: einschränke.

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