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Krankengeld für Arbeitnehmerähnliche

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Arbeitnehmerähnliche Freie Mitarbeiterinnen haben Anspruch auf Krankengeld vom vierten Krankheitstag an. Anspruchsgrundlage ist der Sozial- und Bestandsschutztarifvertrag (LINK) Das Krankengeld wird auch gezahlt bei Arbeitsunfähigkeit infolge von Unfällen sowie bei Kuren und Heilverfahren.

Entgeltfortzahlung hat Vorzug

Akut erkrankte Freie Mitarbeiterinnen sollten aber zuerst prüfen, ob sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus dem Tarifvertrag für auf Produktionsdauer Beschäftigte haben! Denn dann fließt die Zahlung vom ersten Tag an, und sie entspricht die Entgeltfortzahlung genau dem, was der betreffenden an den Ausfalltagen entgeht – das Krankengeld aus dem Sozial-und Bestandsschutz-Tarifvertrag ist niedriger,

Menschen, die als Mitwirkende mit dem WDR Arbeitsleistung für bestimmte Kalendertage vereinbart haben, z.B. per Dienstplan oder Verabredung, haben Anspruch auf die Entgeltfortzahlung. Der WDR (und vor allem seine Abteilungen, um deren Etat es geht) zahlt die Entgeltfortzahlung nur ungern, es ist also Rückgrat gefragt, um sie zu beanspruchen. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ergibt sich übrigens nicht nur aus dem Tarifvertrag, sondern auch aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB. Er gehört zu den in Deutschland selbstverständlich geltenden Rechten für abhängig Beschäftigte, zu denen auch die tageweise beschäftigten Mitwirkenden gehören.

Wenn ihr länger krank seid und die Mitwirkungstage vorüber sind, an denen es Entgeltfortzahlung gibt, dann könnt ihr im Anschluss immer noch das Krankengeld beantragen.

Gelber Schein vom Arzt

Das Wichtigste zur Sicherung der Ansprüche: Konsultiert umgehend einen Arzt und bittet ihn, die Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen. Und zwar egal, ob die krankheit am Samstag, Sonntag, einem Feiertag oder an einem Arbeitstag beginnt. Die WDR-Tarifverträge machen beim Krankenzuschuss keinen Unterschied zwischen Arbeitstag, Wochenende und Feiertag.

Der WDR hat, wie alle Arbeitgeber, das Recht, die Arbeitsunfähigkeit von einem Vertrauensarzt überprüfen zu lassen.

Krankengeld unabhängig von laufender Beschäftigung

Unabhängig davon, ob sie gerade an einem Auftrag arbeiten oder nicht, können alle arbeitnehmerähnlichen Personen Krankengeld beantragen, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.
Das Krankengeld ist die am häufigsten im Krankheitsfall an Arbeitnehmerähnliche gezahlte Leistung. Jährlich gibt der WDR hierfür rund eine halbe Million Euro aus. CHECK

Die Anspruchsvoraussetzungen

… sind in einigen Punkten schärfer als beim Urlaubsentgelt. Es gilt:

  • Gewerkschaftsmitgliedschaft (die wie immer vom WDR nicht geprüft wird…)
  • Ein Drittel des Einkommens kommt von der ARD. Menschen, die nicht an der Erstellung künstlerischer, journalistischer oder schriftstellerischer Leistungen mitwirken, müssen die Hälfte von der ARD beziehen.
  • Weniger als 52.500 Euro Gesamt-Einkommen in den sechs Monaten vor der Krankheit ODER weniger als 105.000 Euro (UPDATE) in den zwölf Monaten vor der Krankheit.
  • 42 Beschäftigungstage bei der ARD in den sechs Monaten vor der Krankheit, inklusive Urlaubstage CHECK auf Prognosebeschränkte
  • 72 Beschäftigungstage in den zwölf Monaten vor der Krankheit. Dabei zählen KEINE Beschäftigungstage bei anderen ARD-Sendern mit. Auch Urlaubstage bleiben unberücksichtigt. Von den Beschäftigungstagen sollen mindestens vier Tage in jedes Kalenderjahr fallen. Ein Vierteljahr Pause aber ist okay. (§ 6 Sozial- und Bestandsschutz-Tarifvertrag).
  • Per “Prognoseregeln” Eingeschränkte brauchen “nur” ihre Maximal-Anzahl von Tagen erreicht haben, also z.B. jemand mit Viertagesprognose (vier Pro Monat, 24 im Halbjahr) 48 Tage, jemand mit Fünftagesprognose 60 Tage im Jahr, 20 im Halbjahr. Aufmerksame Leser merken: Damit ist der Anspruch auf Krankenzuschuss für “Prognose”-Beschränkte leichter erreichbar als der Anspruch auf Urlaubsentgelt. Wenn da nicht der nächste Punkt wäre!
  • Die erkrankte Freie Mitarbeiterin muss in den zwölf Monaten vor der Krankheit einen vollen Anspruch auf Urlaubsentgelt berechtigterweise geltend gemacht haben, zumindest aber im Kalenderjahr davor. (Wer bloß aus Versehen nur einen Teil des Urlaubsanspruchs genommen hat, wird so behandelt, als hätte er den ganzen Urlaub beantragt.) 

Höhe und Maximaldauer der Zahlung

  • Das Krankengeld wird ab dem vierten Krankheitstag als Tagessatz gezahlt, und zwar für alle Wochentage von Montag bis Sonntag.
  • Der Tagessatz für das Krankengeld beträgt 1/365 des WDR-Umsatzes in den zwölf Monaten vor der Krankheit, also z.B. täglich 27,40 Euro je 10.000 Euro Jahresumsatz.
  • Gerechnet wird dabei lediglich Arbeitsentgelt, ohne Wiederholungshonorare u.ä.
  • Ab der siebten Woche, also dem 43. Tag, wird das Krankengeld um 30 Prozent gekürzt.

Dauer der Zahlung

Für welchen Zeitraum das Krankengeld gezahlt wird richtet sich danach, wie viele Beschäftigungsjahre die Freie Mitarbeiterin schon zusammenhängend für den WDR gearbeitet hat.

  • Nach einem Jahr Tätigkeit läuft die Zahlung 39 Tage lang,
  • nach fünf Jahren 87 Tage
  • und nach zehn Jahren 178 Tage.

Zu den Tätigkeitsjahren, in denen die (strengeren) Voraussetzungen für das Krankengeld erfüllt wurden, zählen jedoch nur die Jahre mit 72 “echte” Beschäftigungstage beim WDR (ohne Urlaubstage, und nicht bei anderen Sendern) und mindestens vier Tage pro Quartal. Es soll im jeweiligen Jahr ein Anspruch auf Jahresurlaubsentgelt geltend gemacht worden sein, also ein Haupturlaubsantrag erfolgreich gestellt worden sein – Ergänzungsurlaubsentgelt reicht nicht. Einzelne Ausfalljahre zählen aber mit, wenn im Jahr davor ein Haupturlaubsentgelt gezahlt wurde und wenn in dem Ausfalljahr trotzdem mindestens vier Beschäftigungstage pro Vierteljahr gelegen haben, mit maximal einem Ausfall-Quartal. LINK Mitarbeiter, die unter “Prognose” fallen, haben eine geringere Anzahl Mindest-Beschäftigungstagen – entsprechend ihrer Limitierung (siehe oben). 
Für die gleiche Krankheit kann, sobald der Anspruch erschöpft ist, ein neuer Anspruch erst zwölf Monate nach Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit erhoben werden, frühestens jedoch sechs Monate nach dem letzten Krankheitstag mit derselben Krankheit.

Bei anderen Erkrankungen beginnt die Frist für die Dauer des Anspruchs erneut.

Vorsicht mit Infos über Krankheitsursache

Freie Mitarbeiterinnen, die oft krank waren, haben in der Vergangenheit vom WDR einen Brief mit der (zunächst einmal berechtigten) Frage erhalten, ob die wiederholte Arbeitsunfähigkeit möglicherweise durch dieselbe Anfangserkrankung verursacht sein könnte. 

Der Brief wurde so verfasst, dass einzelne Mitarbeiter der Meinung waren, es wäre für sie von Vorteil, ihre wiederholte Arbeitsunfähigkeit mit derselben Krankheit in Verbindung zu bringen. Mit dieser Antwort kassierten sie jedoch vom WDR eine Rückforderung von Krankengeld, das über die für eine einzelne Erkrankung geltende Höchstdauer hinaus gezahlt wurde, die über die Höchstdauer hinausgingen. Die Korrespondenz war mit dem Wunsch verbunden, den behandelnden Arzt von der ärztlichen Schweigepflicht zu befreien.

Ihr solltet also nicht leichtfertig spätere Erkrankungen mit einer früheren in Verbindung zu bringen. Die Grenzen sind fließend. Jeder, der gerade durch eine Operation geschwächt wurde, kann leicht an Bronchitis erkranken. Aber die komplizierte Beinfraktur muss deswegen lange noch nicht als Ursache der  nächsten Arbeitsunfähigkeit gelten. Ob der WDR ein ärztliches Attest beantragen kann, sei dahin gestellt. Meines Erachtens geht jedoch die Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht entschieden zu weit. 

Tipp: Wenn denn tatsächlich eine Lungenentzündung nahtlos auf den Klinikaufenthalt in der Chirurgie folgt, meldet Euch trotzdem für eine kleine Weile arbeitsfähig, und fordert dann die nächste Krankschreibung für die Lungenentzündung an. Dann beginnt die Uhr neu zu ticken, bis die Maximaldauer für das Krankengeld erreicht ist.

Aushilfsverträge sind unschädlich für den Anspruch

Aushilfsverträge mit dem WDR in der Zeit vor der Erkrankung stören den Anspruch auf Krankengeld nicht, wenn sie maximal sechs Monate plus drei Monate “Prognose” -Sperre bestehen. Voraussetzung Vor der befristeten Beschäftigung mussten die Voraussetzungen für das Krankengeld gegeben sein.

Nach Beendigung des Zeitarbeitsvertrags bzw. der Sperrung muss die Tätigkeit sofort wieder aufgenommen worden sein – oder zumindest müssen WDR und Freelancer dies beabsichtigt haben.

Nur ein Sender zahlt

Es gibt kein “zusätzliches Krankengeld” von anderen ARD-Rundfunkveranstaltern analog zum zusätzlichen Urlaubsgeld – das ist eine Lücke in den Tarifverträgen. Für jeden einzelnen Absender müssen daher die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein. Nur dann bekommt die Kranke von dem jeweiligen Sender das Krankengeld. 

Dies ist ein gewichtiger Grund dafür, bei allen Sendern, wo die Voraussetzungen für Krankengeld (und damit auch Bestandsschutz) bestünden, das Haupturlaubsentgelt zu beantragen und sich nicht dabei abwimmeln und auf das Ergänzungsurlaubsentgelt vertrösten zu lassen. Ihr habt den Anspruch darauf – und es ist wichtig.  Bei dem Kölner Sender WDR kommt dies besonders häufig bei Mitarbeiterinnen in Betracht, die auch für den Deutschlandfunk arbeiten.

Wie und wann das Krankengeld beantragt wird

Am einfachsten geht dies mit einem einzigen ärztlichen Attest für die Gesamtdauer der Krankheit, das erst nachträglich eingereicht wird. Der WDR zahlt auf Anfrage auch Abschläge, wenn die Krankheit länger andauert. Doch Achtung: Ärzte sind nicht berechtigt, rückwirkend Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen. Ihr müsst Euch also am ersten Tag der Krankheit  darum kümmern.

Der Antrag auf WDR-Krankengeld muss jedoch spätestens sechs Monate nach Beginn der Krankheit gestellt werden; Danach verfällt der Anspruch.

Die Sozialabteilung und das WDR-Intranet verfügen über das Antragsformular, mit dem die Anforderungen überprüft werden.

Aus der Krankenzuschussgeschichte

Ein etwa von der Krankenkasse gezahltes Krankentagegeld wurde früher mit der WDR-Zahlung verrechnet. Das wurde 2011 abgeschafft. Die Kürzung der Tagegelder der gesetzlichen Krankenversicherungen im Rahmen der Gesundheitsreform machte nämlich deutlich, dass es nach der bis dahin geltenden Regelung von der staatlichen Sozialpolitik abhing, wie hoch die Kosten des WDR für den Krankenzuschuss sind – weil im alten Tarifvertrag die Höhe der Zahlungen des Senders quasi an die Existenz des staatlich gewährten Krankengeldes gekoppelt waren. Je mehr der Staat kürzte, desto mehr musste der WDR aufstocken. Aus diesem Grund wurde bis dahin die Leistung auch “Krankenzuschuss” genannt. Das wollten weder der Sender noch die Gewerkschaften so fortführen, weshalb nach intensiven Verhandlungen die nun geltende Krankengeld-Regelung eingeführt werden konnte.Im Gegenzug für die Mehrkosten des WDR schluckten die gut verdienenden Freien Mitarbeiterinnen aber eine Kröte: Ihre Höchstverdienstgrenze für Leistungen aus dem Sozialtarifvertrag wurde weniger stark erhöht als eigentlich vorher vereinbart.

 

 

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