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Bildungsurlaub

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Auch arbeitnehmerähnliche Freie Mitarbeiterinnen können – wie Angestellte – Bildungsurlaub nehmen, um sich ohne Verdienstausfall weiterzubilden. Der Anspruch darauf ergibt sich aus dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW.
Jede Arbeitnehmerähnliche hat gesetzlichen Anspruch auf fünf Tage Weiterbildung pro Jahr, mit Urlaubsentgelt vom Auftraggeber. Wer Bildungsurlaub beantragen möchte, dem sei geraten, auch das Gesetz selbst zu lesen – nicht nur diese Seite auf WDR-Dschungelbuch.de. Denn dann übersieht die Freie Mitarbeiterin nicht irgendeinen Grund, warum der Bildungsurlaub verweigert werden könnte.

Voraussetzungen für das Bildungsseminar

  • Gebucht werden können berufliche Bildungsveranstaltungen, deren Inhalte “zumindest zu einem mittelbar wirkenden Vorteil des Arbeitgebers verwendet werden” können.
  • Die geplante Weiterbildung muss an fünf Tagen zusammenhängend stattfinden, mindestens aber an drei Tagen, für je mindestens sechs Unterrichtsstunden.
  • Sie darf nicht weiter als 500 km außerhalb von Nordrhein-Westfalen stattfinden und
  • muss von einer Einrichtung durchgeführt werden, die von NRW-Stellen für Arbeitnehmerweiterbildung anerkannt ist.
  • Vierzehntägige Seminare (zehn bezahlte Seminartage) können ebenfalls besucht werden, indem der Anspruch von zwei Jahren zusammengefasst wird. Das müssen die Mitarbeiterinnen dem WDR im ersten Jahr mitteilen.

Das Angebot

Über Bildungsurlaubsangebote informieren unter anderem die Websites

  • https://www.weiterbildungsberatung.nrw Website des GIB im Auftrag des Landes NRW, hier auch Infos über den Weiterbildungscheck
  • www.bildungsurlaub.de (nicht-offiziell, kommerziell – nicht alle dort genannten Bildungsurlaubsangebote sind notwendigerweise in NRW anerkannt), mit einer coolen Datumssuche über die Datenbank hinwe.
  • www.iwwb.de/?Bundesland=nrw (Datenbank des Leibniz Institute for Research and Information in Education) sowie Beratungsstellen, Broschüren und Websites der Kommunen.
  • Infotelefon Berufliche Weiterbildung
    Informationen zum Bildungsurlaub in NRW über das Bürger- und ServiceCenter “Nordrhein-Westfalen direkt”,  montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 0211 837-1929.
  • Anerkannte Weiterbildungsanbieter Bildungsurlaub NRW
    Eine Informationsseite des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft in Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzungen bei der Teilnehmerin

  • Das “Beschäftigungsverhältnis” der Freien Mitarbeiterin muss seinen “Schwerpunkt in NRW” haben. (CHECK: Mir ist noch nicht bekannt, ob es Probleme gibt, wenn die Freie Mitarbeiterin aus einem anderen Bundesland heraus für den WDR arbeitet. Bitte vorher beim WDR checken. Gegebenenfalls das Weiterbildungsgesetz des eigenen Bundeslandes checken, das geht hier.) Angeblich haben alle Bundesländer außer Bayern und Sachsen Bildungsurlaubsgesetze. Stand April 2019.
  • Die Person muss wegen ihrer “wirtschaftlichen Unselbstständigkeit” als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen sein. Also wieder: mindestens ein Drittel des Einkommens von der ARD, in Ausnahmefällen (wenn nicht publizistisch oder künstlerisch beschäftigt) mehr als die Hälfte.
  • Der Antrag auf Bildungsurlaub, den man bei der Abteilung Vertragsmanagement Honorare bekommt, sieht fast genauso aus wie der allgemeine Urlaubsantrag (Stand 2011), denn der WDR prüft dieselben Voraussetzungen – auch, ob im Halbjahr vor dem Bildungsurlaub mindestens 42 Beschäftigungstage lagen. Das aber ist definitiv nicht korrekt!

Wer die in dem Antrag verlangte Mindestanzahl von 42 Tätigkeitstagen nicht erreicht, hat trotzdem Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn er, wie es im Gesetz genannt wird, “wirtschaftlich unselbstständig” und deshalb arbeitnehmerähnlich ist.
Genauer ist die Eigenschaft Arbeitnehmerähnlichkeit § 12 a des Tarifvertragsgesetzes definiert, noch mal:

  • 1/3 bzw. die Hälfte des Einkommens von einem Arbeitgeber (in dem Falle der ARD) = wirtschaftliche Abhängigkeit von der ARD
  • kein übermäßig hohes Einkommen = soziale Schutzbedürftigkeit

Wer diese Voraussetzungen erfüllt, muss beim WDR Bildungsurlaubsentgelt erhalten. Warum bin ich da so sicher? Das liegt an einem wichtigen Prinzip des deutschen Arbeitsrechts: Tarifverträge und Einzelverträge dürfen eine Arbeitnehmerin nur dann schlechter stellen als das Gesetz, wenn das betreffende Gesetz dies zulässt (per “Öffnungsklausel”).

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW hat keine Öffnungsklausel. Ganz im Gegenteil. In § 8 (1) steht:
“Von den vorstehenden Bestimmungen darf nicht zu ungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.”

In einem gewichtigen Punkt stehen die freien MitarbeiterInnen beim Bildungsurlaub besser da als Angestellte: De facto kann ihnen die Arbeitnehmerweiterbildung nicht aus betrieblichen Gründen verweigert werden. Denn sonst würde der WDR anerkennen, dass der betreffende Mensch eigentlich scheinselbstständig ist und dementsprechend seine Abwesenheiten von einem Arbeitsplatz  mit dem Arbeitgeber abstimmen müsste.

Die Antragsprozedur

Spätestens sechs Wochen vor Beginn des Bildungsurlaubs muss der Urlaub schriftlich (formlos) bei der WDR-Abteilung Vertragsmanagement Honorare, Soziales, angemeldet werden. Der Anmeldung muss das Programm des geplanten Seminars beiliegen sowie ein Nachweis, dass die Bildungseinrichtung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW anerkannt ist. Die Weiterbildungsträger sind es gewohnt, solche Bescheinigungen zu verschicken. Trifft der Brief zu spät ein, lehnt der WDR den Antrag ohne weitere Prüfung ab. Die Voraussetzungen für die Entgeltfortzahlung müssen gegeben sein, wenn das Bildungsseminar beginnt – und zwar genau an dem betreffenden Tag, nicht zum Monatsanfang. Also zu dem Zeitpunkt muss die freie Mitarbeiterin “arbeitnehmerähnlich” sein, und das schon seit mindestens einem halben jahr.
Der WDR schickt aufgrund des Briefes einen Antragsvordruck. Nach dem Bildungsurlaub sendet die Teilnehmerin zusammen mit dem ausgefüllten Vordruck eine Teilnahmebestätigung an den WDR und wartet auf die Entgeltfortzahlung für die Seminartage. Die Tagessätze dafür werden genauso ausgerechnet wie beim Urlaubsentgelt – dem entsprechend, was die Mitarbeiterin in den zwölf Monaten vor dem Bildungsurlaub beim WDR durchschnittlich an einem Werktag verdient hat.

Bildungsurlaub und “Prognose”

Von fünf Tagen Bildungsurlaub werden zwei als Beschäftigungstage auf die “Prognose” angerechnet.

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