Bildungsurlaub

Auch arbeitnehmerähnliche Freie Mitarbeiterinnen können – wie Angestellte – Bildungsurlaub nehmen, um sich ohne Verdienstausfall weiterzubilden. Der Anspruch darauf ergibt sich aus dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW. Jede Arbeitnehmerähnliche hat gesetzlichen Anspruch auf fünf Tage Weiterbildung pro Jahr, mit Urlaubsentgelt vom Auftraggeber. Wer Bildungsurlaub beantragen möchte, dem sei geraten, auch das Gesetz selbst zu lesen – nicht […]