Wie können wir helfen?

Vorbeugung für das Ende

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Eine Freie, die die Ansprüche aus den Bestandsschutzregeln für die Zukunft sichern will, muss unbedingt darauf achten, dass die „vertraglich vereinbarten” WDR-Beschäftigungstage unstrittig zwischen ihr und dem Sender sind.

Es müssen mindestens 72 WDR-Tage pro Kalenderjahr zusammenkommen; in drei der vier Quartale eines Kalenderjahres müssen es jeweils vier Tage sein.

Langjährige Freie Mitarbeiterinnen sollten die Voraussetzungen für die zurückliegenden zehn Jahre prüfen – wenn in den Zeitraum Ausfalljahre fielen, sogar noch länger.

Wie die Beschäftigungstage dokumentiert werden können, dazu steht mehr hier.

Wenn die Beschäftigung beendet wird oder die Aufträge erheblich abnehmen, achtet darauf, dass ihr die Anspruchsvoraussetzungen aufrecht erhaltet. Also nachweisbar weiter Leistungen anbieten und die Fristen einhalten, die hier, in den einzelnen Abschnitten zu Ausgleichsentgelt, Beendigungsgeld und Teilbeendigungsgeld aufgelistet sind.

Der letzte Tipp kommt von den Gewerkschafterinnen, die den Tarifvertrag ausgehandelt haben: Wenn ihr merkt, dass ihr ein Bestandsschutzfall werdet, sprecht mit der Abteilung Vertragsmanagement Honorare, damit ein Ankündigungsbrief geschrieben wird, und wenn auch verspätet. Damit würde dokumentiert, dass ihr einen Anspruch habt, wenn auch zunächst mal nur im Prinzip und nicht unbedingt real.

Eigentlich waren die Bestandsschutzregelungen ganz anders gemeint von den Tarifparteien, sagte mir einer der damaligen IG-Medien-Verhandlungsführer: Nämlich, dass die Freien mehr Rechte hätten, wenn der WDR keinen Ankündigungsbrief schreibt, ja dass sie in dem Fall sogar im Jahr nach der (Teil)Beendigung noch Anspruch auf 75 Prozent ihres Honorars vom vorletzten Jahr hätten, wenn der WDR den Brief zu schreiben versäumt.

Ich kann dies allerdings aus dem Tarifvertragstext nicht heraus lesen.

Die Gewerkschafter seien außerdem bei ihren Verhandlungen davon ausgegangen, dass der WDR bereitwillig Ankündigungsbriefe schickt und gegebenenfalls Zahlungen leistet, wenn er eine Freie nicht mehr weiter beschäftigen wollte, sagte mir der Gewerkschafter. Dass schon im Vorfeld Redaktionen „Schweinereien veranstalten“ könnten, um Schutzansprüche gar nicht erst entstehen zu lassen, das hatten sie nicht im Blick.

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