Wie können wir helfen?

Ankündigungsfrist

You are here:
< vorige Seite
Cartoontitel "Trennung" 
Erstes Bild, Redakteur (Katze) sagt, während er dabei mit einem Stift jongliert, den Blick gesenkt: "In unserem Bereich wandeln sich die Dinge ja auch immer schneller."
Bild 2: Er wedelt mit den Händen, und sagt: "Und Sie  sind eben nicht mehr der Jüngste"
Bild 3: Man sieht nun, mit wem er spricht. Der Redakteur fährt fort: "Herr, ähhh... Maus." Es ist die berühmte WDR-Maus, die traurig-resigniert das Gesicht verzieht.
Cartoon: Hayzon

Wenn „der WDR” – also in der Regel nur eine Abteilung – plant, eine immer wieder beschäftigte Freie Mitarbeiterin erheblich weniger als bisher oder gar nicht nicht mehr zu beschäftigen, dann muss er dies der Mitarbeiterin vorher schriftlich mitteilen

Je nachdem, wie viele Beschäftigungsjahre die Mitarbeiterin schon beim WDR gearbeitet hat, läuft die Ankündigungsfrist einen bis sieben Monate.

Innerhalb der Ankündigungsfrist hat die Mitarbeiterin Anspruch auf das bisher erzielte Entgelt, und zwar auch dann, wenn der Ankündigungsbrief gar nicht oder zu spät geschickt wird.

Ihr findet auf anderen Seiten:

  • was als Beschäftigungsjahr gezählt wird,
  • was “wesentlich weniger Beschäftigung” bedeutet
  • was es beinhaltet, wenn ein Ankündigungsbrief nicht oder zu spät geschickt wird.

Zweck der Ankündigung

Die Ankündigungsfrist und eine befristete Einkommensgarantie soll den Betroffenen Zeit geben, als Ersatz andere Aufträge zu akquirieren, beim WDR oder anderswo.

Dauer der Ankündigungsfrist

  • Nach einem Beschäftigungsjahr ein Monat
  • nach zwei Jahren zwei Monate,
  • nach fünf Jahren drei Monate
  • nach zehn Jahren sieben Monate

Was als Beschäftigungsjahr gilt

Folgende Jahre verlängern die Frist:

Es gelten die Jahre, in denen an mindestens 72 Tagen für den WDR gearbeitet wurde, wovon in drei von vier Vierteljahren mindestens je vier Tage fallen müssen.

Innerhalb von je fünf Jahren darf es ein Ausfalljahr geben. Dieses unterbricht die Beschäftigung, gilt aber nicht als Abbruch. Das Ausfalljahr wird dann bei der Anspruchsdauer nicht mitgerechnet.

Beispiele f. Rechnung der Beschäftigungsjahre

  • Eine Mitarbeiterin arbeitet seit elf Jahren für den WDR, das dritte und das achte Jahr waren ein Ausfalljahr. Ihr werden deshalb nur neun Jahre von den elf angerechnet, ihre Ankündigungsfrist läuft nur drei Monate. Im Fall einer Beendigung ein Jahr später läuft ihre Frist sieben Monate, weil zehn Jahre von den dann zwölf Beschäftigungsjahren mitgerechnet werden.
  • Eine andere Mitarbeiterin arbeitet seit elf Jahren für den WDR, kam aber im achten und neunten Jahr nicht auf die 72 Beschäftigungstage. Die beiden Ausfalljahre hintereinander führen dazu, dass sie erst seit zwei Jahren wieder Ansprüche aufbaut. Ihre aktuelle Ankündigungsfrist dauert zwei Monate.
  • Zeitverträge als Angestellte beim WDR werden bei den Beschäftigungsjahren bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren in acht Jahren mitgezählt und sind bis zu einer Dauer von drei Jahren keine Ausfalljahre. Details dazu im Absatz 4 des §12 Sozial- und Bestandsschutz-Tarifvertrag

Achtung, Elterndiskriminierung

Wenn Euch Zeiten, in denen Elterngeld bezogen wurde, die Fristdauer der Ankündigungsfrist verhageln oder wenn dasselbe wegen Schwangerschaft und Mutterschutzfristen geschieht, dann kann das ein guter Grund dafür sein, dass die Auswirkung (kein oder viel weniger Ausgleichsentgelt oder Beendigungsgeld) nicht rechtmäßig ist, weil das Eltern / Mütter diskriminieren würde.

Lasst Euch dann beraten und prüft, ob ihr mit Rechtsschutz von der Gewerkschaft gegen einen für Euch negativen Bescheid vorgehen wollt.

Schlagwörter:
Inhaltsverzeichnis