Teilbeendigungsgeld
Auch dann, wenn die Beschäftigung der Freien nur teilweise beendigt wird, ist eine Einmahlzahlung fällig.
Voraussetzung ist, dass die Freie Mitarbeiterin mindestens 50 Prozent weniger Umsatz im Kalenderjahr hatte als im Jahr davor und mindestens fünf Jahre für den WDR tätig war.
Wie beim Beendigungsgeld darf in die ersten fünf Jahre kein Ausfalljahr fallen. Bei Menschen mit über 15 WDR-Beschäftigungsjahren reichen 25 Prozent Umsatzminderung aus.
Ob der Umsatz so stark gesunken ist, wird nach Ende des betreffenden Kalenderjahres geprüft.
Im Rahmen des Teilbeendigungsgelds ersetzt der Sender 15 bis 90 Prozent des entgangenen Umsatzes, je nach der Anzahl der anrechenbaren Beschäftigungsjahre. (siehe die Liste in Absatz 3 von § 14 Sozial- und Bestandsschutz-Tarifvertrag)
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