Wie können wir helfen?

“Prognosetage” / Beschäftigungstage

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Tage sind wichtig
Diese Hinweise sind so wichtig sind, dass ihr sie an mehreren Stellen dieses Buches findet:

Cartoon von Hayzon, Bild 1: Freie kriechen in sengender Hitze durch die Wüste, mit letzter Kraft. Einer ruft aus: "Da kommt ein Auto. Endlich! Nach so langer Zeit" Der andere: "Wir sind gerettet"" Bild 2: Die beiden im Auto, ein WDR-Mitarbeiter und seien Partnerin. Die Frau sagt: "Guck mal, die Armen." Ihr Mann antwortet: "Tut mir leid, Anspruch auf Mitnahme erst nach 72 Beschäftigungstagen."
  • Führt Buch, wann ihr für den WDR arbeitet – und um welche Tätigkeit es sich handelte.
  • Vergleicht „eure” Tage mit den Tagen, die auf den Verträgen angegeben sind und moniert beim WDR, wenn die Angaben auseinanderklaffen. Nach dem Sozial- und Bestandsschutz-Tarifvertrag habt ihr bei Werkverträgen einen Anspruch darauf, dass die Vertragstage korrigiert werden.1 Und bei Mitwirkendenverträgen darauf, dass die tatsächlichen Beschäftigungstage dokumentiert werden.
  • Lasst euch rechtzeitig – einmal im Jahr – einen Auszug aus der Honorierungsdatenbank COGHOS über eure Beschäftigungstage geben, damit ihr kontrollieren könnt, welche Beschäftigungstage im WDR-System hinterlegt sind. Den Auszug bekommt Ihr bei allen, die Honorare bearbeiten. Bei der Personalabteilung sowieso.

Warum Tage dokumentieren?

Das ist für den Fall, dass es drauf ankommt – wenn tarifliche Ansprüche von der Zahl oder Lage der Beschäftigungstage abhängen. Arbeitsrichter – zumindest beim Landesarbeitsgericht Köln haben inzwischen die Sichtweise des WDR bestätigt, dass es vor allem die vertraglich dokumentierten Tage sind, die bei der Entscheidung berücksichtigt werden, ob tarifliche Sozialleistungen bezahlt werden müssen.

Für den Anspruch auf Krankengeld, Urlaubsentgelt, Schwangerschaftszuschuss und den Bestandsschutz gilt eine jeweils unterschiedliche Anzahl an Mindesttagen:

  • Mindestens 42 Tage inkl. Urlaubstage im Halbjahr vor dem Urlaub/Weiterbildungsurlaub, (Achtung, zuweilen geringere Grenzen je nach maximalen “Prognose”-Tagen der Freien)
  • mindestens 72 Tage ohne Urlaubstage in den zwölf Monaten vor dem Bezug von Krankengeld oder Schwangerschaftszuschuss,
  • mindestens 72 Tage ohne Urlaubstage im Kalenderjahr, damit das Jahr als „Beschäftigungsjahr” für den Bestandsschutz und ein länger gezahltes Krankengeld zählt´,
  • mindestens 4 Tage im Vierteljahr bzw. höchstens ein beschäftigungsloses Vierteljahr, damit das betreffende Kalenderjahr als „Beschäftigungsjahr” zählt.

Einzelheiten und weitere Bedingungen sind auf der jeweiligen Seite über die Tarifleistungen nachzulesen.

Zu viele oder zu wenige Tage?

Früher einmal hatten die meisten Freien Mitarbeiterinnen eher das Problem, „zu viele“ Beschäftigungstage zu haben – und dann doch wieder zu wenige. Die meisten journalistischen Mitarbeiterinnen arbeiteten nach einer „Achttagesprognose“ – sie durften durchschnittlich nur acht Tage im Monat für den Sender tätig sein.

Durchschnittlich sieben Tage im Monat brauchen sie aber, um einen Anspruch auf Urlaubsentgelt zu haben.

Mindestens sieben, aber höchstens acht Tage – das war ein enger Korridor, bei dem man leicht über das Ziel hinaus schoss oder zu kurz landete.

Doch seit 2002 – mit dem Inkrafttreten des neuen Sozial- und Bestandsschutz-Tarifvertrags – ist die „Prognose“ bei den allermeisten Programm-Mitarbeiterinnen gelockert. Sie dürfen nun öfter ran, in der Regel zehn Tage pro Monat – in Ausnahmefällen (auf Wunsch des WDR) sogar zwölf. Seither hat sich der Schauplatz von Auseinandersetzungen verlagert: Es sind jetzt, bei programmgestaltenden Freien, die Abteilungen, die zuweilen mit der Anrechnung von Beschäftigungstagen knausern wollen – seit nämlich Sozialleistungen aus dem jeweiligen Redaktionsetat bestritten werden.

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