Wie können wir helfen?

Pensionskasse Rundfunk / Presseversorgung

You are here:
< vorige Seite
Israel journalist Tommy Lapid reporting from Adolf Eichman's trial, Jerusalem 1961 - sitting in press room with big typewriter,  National Photo Collection of Israel, Photography dept. Goverment Press Office (link), under the digital ID D407-070
You never think you are getting old. Do you? Israel journalist Tommy Lapid reporting from Adolf Eichman’s trial, Jerusalem 1961 .
National Photo Collection of Israel, Photography dept. Goverment Press Office (link), under the digital ID D407-070

Mindestens vier Prozent Aufschlag auf alle Honorare – das darf man sich einfach nicht entgehen lassen. Die Rundfunkanstalten zahlen diesen Prozentsatz als Zuschuss zu einer Altersversorgung bei der Pensionskasse Rundfunk oder auch dem Versorgungswerk der Presse, zusätzlich zu (mindestens) vier Prozent, die die Versicherten selbst leisten. Der eigene Beitrag wird also mit einem Zuschuss in gleicher Höhe sofort verdoppelt.

Eine solche Sofortrendite kann keine andere Altersversorgung bieten.

Höhe der WDR-Zuschüsse

Wenn für euch keine gesetzliche Rentenversicherung abgeführt wird und ihr auch kein Mitglied der Künstlersozialkasse seid, steigen der Zuschuss, und euer Beitrag, sogar auf sieben Prozent. Zahlt der Sender nur vier Prozent, könnt ihr trotzdem weiterhin sieben Prozent von euren Honoraren einzahlen.

Beide, der Zuschuss und die eigenen Beiträge, werden sofort von der Überweisung des Honorars einbehalten und zusammen an die Pensionskasse bzw. Presseversorgung überwiesen.

Eine Sache vieler Öffentlich-Rechtlicher 


Der Zuschuss wird von allen ARD-Anstalten, dem ZDF, dem Deutschlandradio und der Deutschen Welle geleistet, sowie von den anderen sogenannten Anstaltsmitgliedern. Diese Mitglieder sind in der Regel Produktionsgesellschaften, welche die die Beitragszuschüsse von den Sendern erstattet erhalten, wenn sie ihnen eine Produktion liefern. Die Liste findet ihr auf https://pensionskasse-rundfunk.de (Direkter Deep Link zur Liste am 26.3.2019): 

 

Antrag

Den Zuschuss und die Aufnahme in die Altersversorgungstarife können Freie beantragen, die seit mindestens zwölf Monaten für eines oder mehrere Anstaltsmitglieder arbeiten, in den zwölf Monaten vor der Antragstellung mindestens 3.500 Euro Honorar bekommen haben und höchstens 55 Jahre alt sind.2 Die Mitgliedschaft bei der Pensionskasse und die Zuschüsse beantragt ihr bei dem Sender oder Anstaltsmitglied, für das ihr am meisten in den jüngsten zwölf Monaten gearbeitet habt.
Tagesaktuell arbeitende Journalistinnen können erreichen, dass der Zuschuss statt zur Pensionskasse zu einer entsprechenden Versicherung beim Presseversorgungswerk geleistet wird. Ob das genehmigt wird, entscheidet letztlich ein Ausschuss der Pensionskasse Rundfunk, also die Konkurrenz. Dabei wird der Begriff „tagesaktuell arbeitend” eng ausgelegt: Am Morgen erst wird das journalistische Thema angepackt, am Abend ist das Werk fertig – nur das gilt bei der entsprechenden WDR-Abteilung, die die Vorlagen für den Ausschuss macht, als tagesaktuell. Solche journalistischen Tätigkeiten müssen nach Auffassung der Zuständigen über die Hälfte der Aufträge ausmachen, dann empfehlen sie, den Antrag auf Zuschüsse zur Presseversorgung anzunehmen.
Die restriktive Handhabung ist erklärbar. Der WDR möchte als Mitglied der Pensionskasse lieber die eigene Einrichtung begünstigen. Die Presseversorgung ist eine Initiative von Gewerkschaften und Verlegern. Die Pensionskasse eine solche von Gewerkschaften und öffentlich-rechtlichen Sendern. In den 1970er Jahren wurde sie errichtet, als Ersatz für eine fehlende betriebliche Altersversorgung der Freien Mitarbeiterinnen. Die Möglichkeit, dass die Pensionskassen-Zuschüsse auch an die Presseversorgung geleistet werden können, wurde erst später geschaffen.
Wer selbst Produzentin wird, kann als Anstaltsmitglied der Pensionskasse Rundfunk beitreten – und auch dafür sorgen, dass die Zuschüsse in gleicher Höhe für Mitglieder des Presseversorgungswerks gezahlt werden, die bei ihrer Produktion mitwirken. Davon können alle ihre Mitarbeiterinnen profitieren, und sie selbst auch.
Beispiel: Ihr produziert ein Fernseh-Feature selbst, als Autorin und Regisseurin. Auf euer an euch selbst ausgezahltes Honorar könnt ihr 4 Prozent (oder gar 7) für die Pensionskasse aufschlagen. Ebenso auf die Bezahlung der Kamerafrau und der Cutterin. Alle diese Zuschläge erhaltet ihr vom Sender nach Abrechung erstattet.
Und bitte tut mir einen Gefallen, egal wie klamm ihr mal seid: Wenn ihr bei der Pensionskasse oder der Presseversorgung seid, löst diese Altersversorgung nicht vorzeitig auf! Ihr erhaltet dann nämlich lediglich eure eigenen Anteile zurück. Die Zuschüsse der Sender kriegt ihr nur als Altersversorgung ausgezahlt. Verlustreicher kann man seine Reserven also gar nicht anzapfen.
Welche Altersversorgung ist rentabler?
Das kann man für die Zukunft nie voraussagen. Es hängt davon ab, wie gut gewirtschaftet wird und wie mit Rücklagen und ihrer Auflösung umgegangen wird, wie sich die Risiken sowie die Zahl der Neu- und Altverträge entwickeln, und (im Falle das Presseversorgungswerks) wie viel Gewinn entnommen wird.
Um trotzdem eine Aussage treffen zu können, habe ich versucht, die Antwort für die Vergangenheit heraus zu finden – und bin damit zunächst einmal gescheitert.
Die “Standmitteilung” einer real existierenden, seit 20 Jahren bei der Presseversorgung Versicherten, habe ich der Pensionskasse vorgelegt und sie gebeten, auszurechnen, welche garantierte Rente die selben Einzahlungen bei der Pensionskasse ergäben hätten, wenn die Versicherungsbedingungen ähnlich wären.
Das gleiche habe ich auch umgekehrt gemacht: Die Rentenberechnung eines real existierenden Pensionskassenmitglieds mit rund 20 Jahren Mitgliedschaft ging an die Presseversorgung. Versicherungsmathematiker beider Institutionen haben sich damit beschäftigt. Sie haben Unterschiede in den Leistungen beider Altersversorgungen aus der Rechnung hinaus kalkuliert und mir Berechnungen geschickt – in deren Begleitschreiben auf weiter bestehende Unterschiede der Versicherungsarten hingewiesen wurde.
Die Berechnungen haben sich so stark voneinander unterschieden – Faustregel: jeweils die eigene Versicherung kam besser dabei weg – dass es noch weitere Klärungsversuche geben muss, mit Hilfe der beiden Kassen und mit Hilfe unabhängiger Beratung.
Sobald ein veröffentlichungsreifes Ergebnis da ist, wird es auf www.wdr-dschungelbuch.de zu lesen sein – hoffentlich schon mit Erscheinen des Buches.
Dann gibt es dort auch eine Übersicht, in der die Unterschiede in der Leistung und der Struktur verglichen werden. Welche Altersversorgung für wen besser ist, hängt nämlich auch stark von den persönlichen Lebensumständen und Erwartungen ab.

Höhe der WDR-Zuschüsse

Wenn für euch keine gesetzliche Rentenversicherung abgeführt wird und ihr auch kein Mitglied der Künstlersozialkasse seid, steigen der Zuschuss, und euer Beitrag, sogar auf sieben Prozent. Zahlt der Sender nur vier Prozent, könnt ihr trotzdem weiterhin sieben Prozent von euren Honoraren einzahlen.

Beide, der Zuschuss und die eigenen Beiträge, werden sofort von der Überweisung des Honorars einbehalten und zusammen an die Pensionskasse bzw. Presseversorgung überwiesen.

Der Anspruch ergibt sich aus der Satzung und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Pensionskasse sowie aus 28.4 des WDR-Produktionsdauer-Tarifvertrags.

Eine Sache der Öffentlich-Rechtlichen 

Der Zuschuss wird von allen ARD-Anstalten, dem ZDF, dem Deutschlandradio und der Deutschen Welle geleistet, sowie von den anderen sogenannten Anstaltsmitgliedern. Diese Mitglieder sind in der Regel Produktionsgesellschaften, welche die die Beitragszuschüsse von den Sendern erstattet erhalten, wenn sie ihnen eine Produktion liefern.

Die Liste findet ihr auf https://pensionskasse-rundfunk.de (Direkter Deep Link zur Liste am 26.3.2019)

Die Produzenten müssen keinen Anstaltsbeitrag zur Pensionskasse zahlen, wenn sie nicht einem anderen Anstaltsmitglied zuliefern. Das hat das Bundesarbeitsgericht im Falle einer Mitarbeiterin festgestellt, die über eine Produktionsgesellschaft indirekt für den Privatsender RTL arbeitete.

Antrag

Den Zuschuss und die Aufnahme in die Altersversorgungstarife können Freie beantragen, die seit mindestens zwölf Monaten für eines oder mehrere Anstaltsmitglieder arbeiten, in den zwölf Monaten vor der Antragstellung mindestens 3.500 Euro Honorar bekommen haben und höchstens 55 Jahre alt sind.  Die Mitgliedschaft bei der Pensionskasse und die Zuschüsse beantragt ihr bei dem Sender / Anstaltsmitglied, für das ihr am meisten in den jüngsten zwölf Monaten gearbeitet habt.

Oder doch die Presseversorgung?

Tagesaktuell arbeitende Journalistinnen können erreichen, dass der Zuschuss statt zur Pensionskasse zu einer entsprechenden Versicherung beim Presseversorgungswerk geleistet wird. Ob das genehmigt wird, entscheidet letztlich ein Ausschuss der Pensionskasse Rundfunk, also die Konkurrenz.

Dabei wird der Begriff „tagesaktuell arbeitend” eng ausgelegt: Am Morgen erst wird das journalistische Thema angepackt, am Abend ist das Werk fertig – nur das gilt bei der entsprechenden WDR-Abteilung, die die Vorlagen für den Ausschuss macht, als tagesaktuell. Solche journalistischen Tätigkeiten müssen nach Auffassung der Zuständigen über die Hälfte der Aufträge ausmachen, dann empfehlen sie, den Antrag auf Zuschüsse zur Presseversorgung anzunehmen.

Menschen, die über andere Tätigkeiten, zum Beispiel als Zeitungsjournalist, schon in der Presseversorgung versichert sind, werden ohnehin für die Zuschussgewährung akzeptiert.

Presseversorgung wird zur Ausnahme gemacht

Die restriktive Handhabung ist erklärbar. Der WDR möchte als Mitglied der Pensionskasse lieber die eigene Einrichtung begünstigen.

Die Presseversorgung ist eine Initiative von Gewerkschaften und Verlegern. Die Pensionskasse eine solche von Gewerkschaften und öffentlich-rechtlichen Sendern. In den 1970er Jahren wurde sie errichtet, als Ersatz für eine fehlende betriebliche Altersversorgung der Freien Mitarbeiterinnen. Die Möglichkeit, dass die Pensionskassen-Zuschüsse auch an die Presseversorgung geleistet werden können, wurde erst später geschaffen.

Wer selbst Produzentin wird, kann als Anstaltsmitglied der Pensionskasse Rundfunk beitreten – und auch dafür sorgen, dass die Zuschüsse in gleicher Höhe für Mitglieder des Presseversorgungswerks gezahlt werden, die bei ihrer Produktion mitwirken. Davon können alle ihre Mitarbeiterinnen profitieren, und sie selbst auch.
Beispiel: Ihr produziert ein Fernseh-Feature selbst, als Autorin und Regisseurin. Auf euer an euch selbst ausgezahltes Honorar könnt ihr vier Prozent (oder gar sieben) für die Pensionskasse aufschlagen. Ebenso auf die Bezahlung der Kamerafrau und der Cutterin. Alle diese Zuschläge erhaltet ihr vom Sender nach Abrechung erstattet.

Altersversorgung ist wichtig

Und bitte tut mir einen Gefallen, egal wie klamm ihr mal seid: Wenn ihr bei der Pensionskasse oder der Presseversorgung seid, löst diese Altersversorgung nicht vorzeitig auf! Ihr erhaltet dann nämlich lediglich maximal eure eigenen Anteile zurück. Die Zuschüsse der Sender verfallen, die bekommt ihr nur als Altersversorgung ausgezahlt. Verlustreicher kann man seine Reserven also gar nicht anzapfen.

Presseversorgung oder Pensionskasse, was ist rentabler?

Das kann man für die Zukunft nie voraussagen. Es hängt davon ab, wie gut gewirtschaftet wird und wie mit Rücklagen und ihrer Auflösung umgegangen wird, wie sich die Risiken sowie die Zahl der Neu- und Altverträge entwickeln, und (im Falle das Presseversorgungswerks) wie viel Gewinn entnommen wird.

Um trotzdem eine Aussage treffen zu können, habe ich 2011 versucht, die Antwort für die Vergangenheit heraus zu finden – und bin damit zunächst einmal gescheitert.

Die “Standmitteilung” einer real existierenden, seit 20 Jahren bei der Presseversorgung Versicherten, habe ich der Pensionskasse vorgelegt und sie gebeten, auszurechnen, welche garantierte Rente die selben Einzahlungen bei der Pensionskasse ergäben hätten, wenn die Versicherungsbedingungen ähnlich wären.

Das gleiche habe ich auch umgekehrt gemacht: Die Rentenberechnung eines real existierenden Pensionskassenmitglieds mit rund 20 Jahren Mitgliedschaft ging an die Presseversorgung. Versicherungsmathematiker beider Institutionen haben sich damit beschäftigt. Sie haben Unterschiede in den Leistungen beider Altersversorgungen aus der Rechnung hinaus kalkuliert und mir Berechnungen geschickt – in deren Begleitschreiben auf weiter bestehende Unterschiede der Versicherungsarten hingewiesen wurde.

Die Berechnungsweise hat sich so stark voneinander unterschieden – Faustregel: jeweils die eigene Versicherung kam besser dabei weg – dass es noch weitere Klärungsversuche geben müsste, mit Hilfe der beiden Kassen und mit Hilfe unabhängiger Beratung. Immerhin war die Höhe der potenziellen Auszahlung (wie gesagt, Stand 2011) nicht so unterschiedlich.

 

Inhaltsverzeichnis