Wie können wir helfen?

Arbeitslosenversicherung

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Für die zunehmende Anzahl  von “Dauer”-Beschäftigten beim WDR wird auch Arbeitslosenversicherung abgeführt. Für die Unständig Beschäftigten und die freiberuflichen Mitarbeiterinnen hingegen nicht. 

Um Anspruch auf Arbeitslosengeld I und die beschränkten Segnungen der Arbeitsförderung (siehe Sozialgesetzbuch III) zu haben, muss eine freie Mitarbeiterin für 180 Tage innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Arbeitslosigkeit Versichertenbeitrag an die Arbeitslosenversicherung abgeführt haben.  Dies ist eine seit 2009 (auch durch heftiges ver.di-Lobbying) verkürzte Anwartschaftszeit für auf Produktionsdauer Beschäftigte, die sonst nie eine Chance hätte, für die Zahlung auch einen Schutz zu bekommen. Der Rest der Versicherten mit wirklichen Dauer-Beschäftigungen benötigt eine Anwartschaftszeit von 360 Tagen in zwei Jahren.

Für freie Mitarbeiter mit Zehntages-“Prognose” ist es nicht unmöglich, die 180 Tage zu erreichen. Sie haben allein beim WDR maximal 120 Beschäftigungstage pro Jahr plus 31 Tage Urlaub, auf die ebenfalls Beitrag zur Arbeitslosenversicherung eingezahlt wird.

Wer einmal Anspruch auf Arbeitlosengeld I hat, kann sich zudem auch in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige weiter versichern – und damit den Anspruch aufrecht erhalten. Wer das möchte, nutzt das Ende irgendeines WDR-Vertragszeitraums (und sei es nur ein Tag), um die Versicherung zu beantragen. Diese Versicherung kann abwechselnd mit den Beschäftigungstagen in abhängiger Beschäftigung – anteilig – aufrecht erhalten werden, und natürlich parallel zu der Arbeit als Selbstständige.

Für weitere Details zur Arbeitslosenversicherung für Selbstständige und freie Mitarbeiterinnen konsultiert bitte den mediafon-Ratgeber Selbstständige der Gewerkschaft ver.di .

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