Wie können wir helfen?

Haftpflicht, Unfall, Geräteschutz

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Was ist, wenn mein eigenes Tonaufnahmegerät bei einer Aufnahme für den WDR kaputtgeht? Was, wenn ich auf einer Auslandsreise krank werde, die ich für den Sender unternehme? Ersetzt mir jemand den Schaden, wenn mein Koffer verloren geht oder die Geldbörse geklaut wird? Wenn ich unvorsichtigerweise bei Dreharbeiten jemandem mit der Kamera an den Kopf knalle, wer tritt für den Schaden ein?

Alle diese Fragen haben mit Versicherungen zu tun, die der WDR abgeschlossen hat – oder eben auch nicht. Einige der Versicherungen decken auch die Schäden von Freien Mitarbeiterinnen ab. Ob aber tatsächlich ein Versicherungsschutz gegeben ist, kann im Einzelfall von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängen.

Sehr positiv: Vom Status der Freien Mitarbeiterin hängt es nicht ab, ob eine Versicherung eintritt, weder vom sozialrechtlichen, noch vom steuerlichen, noch vom arbeitsrechtlichen. Hauptsache, sie war für den WDR tätig, als der Schaden passiert ist.

Empfehlung: Alle risikobehafteten Bewegungen für den WDR sollten in irgendeiner Weise nachweisbar dokumentiert werden. Bei Reisen zum Beispiel durch einen genehmigten Dienstreiseantrag oder zumindest eine Mail, in der die Reise angekündigt wird. Im Fall der Fälle einfach die Liste der Versicherungsdeckung durchgehen, und dann beim WDR klären, ob der Sender oder eine seiner Versicherungen für den Schaden eintritt. Rund tausend Schadensfälle werden jährlich reguliert.

Die Auslandsreisekrankenversicherung des WDR gilt auch für Freie Mitarbeiterinnen, die im Auftrag des WDR unterwegs sind.

Sie gilt „subsidiär“, das heißt: Zuerst müssen Kosten bei der eigenen Kassenkasse und bei einer selbst abgeschlossenen Reisekrankenversicherung eingereicht werden. Danach erst, für den Rest, tritt die WDR-Versicherung ein. Die Versicherung deckt auch die Rückführungskosten eines Schwerkranken. Außerdem hat der WDR ein Abkommen mit dem international tätigen Dienstleister „SOS“, der über ein weltweites Netzwerk von Vertragsärztinnen verfügt. Diese prüfen, ob ein Rücktransport nötig ist. Wenn eine schwere Krankheit auftritt, solltet ihr deswegen über die Redaktion mit dem für die WDR-Versicherungen zuständigen Kollegen Kontakt aufnehmen, zur Not auch direkt (0221/220-2166).

Auch die Dienstreiseunfallversicherung tritt für Freie Mitarbeiterinnen ein, die für den WDR unterwegs sind. Bei Tod oder Invalidität fließt Geld an sie bzw. ihre Angehörigen. Glücklicherweise war dies in den letzten 20 Jahren vor Redaktionsschluss nicht nötig, weder im Falle von angestellten noch bei Freien Mitarbeiterinnen. Geschieht ein Unfall auf einer Dienstreise im Inland, so zahlt die Versicherung 100.000 Euro im Todesfall, bis zum Dreifachen bei Invalidität (je nach Schwere der Verletzungen). Im Ausland sind die Summen höher, 250.000 Euro bei Tod und bis zu 750.000 Euro bei Invalidität. Es wird kein Unterschied gemacht, ob die Reise nach Brüssel ging oder in ein richtiges Krisen- oder Kriegsgebiet. Der Zuständige im WDR legt Wert auf die Feststellung, dass diese Versicherung im Falle der Freien Mitarbeiterinnen eine freiwillige Leistung des WDR ist, die eventuell in Zukunft eingespart oder ganz anders geregelt wird. Diese Versicherung hat viele Ausschlüsse, so sind z. B. ABC (Atom, Biologische Waffen und ähnliches, Chemieunfälle) und Infektionen nicht von der Versicherung gedeckt.

Die Dienstreise-Kaskoversicherung zahlt für Schäden am Privatauto der Freien, die auf WDR- Reisen einen Unfall bauen. Bei dieser Vollkasko-Leistung müssen sich Betroffene mit 150 Euro an den Schadenskosten selbst beteiligen. Wenn ihr auch selbst eine Kaskoversicherung habt, teilen sich die beiden Versicherungen den Schaden. Es ist also nicht möglich, ausschließlich die WDR-Versicherung zu belasten, um sich bei der eigenen Versicherung weiterhin einen Rabatt oder eine Beitragsrückerstattung zu sichern.

Schäden am Eigentum der Freien Mitarbeiterinnen. Wenn der WDR in irgendeiner Weise dafür verantwortlich ist, dass eine Freie Mitarbeiterin zu Schaden kommt, haftet der Sender, in der Regel über die Betriebshaftpflicht. Ist die Freie Mitarbeiterin oder jemand anderes verantwortlich, fließt keine Entschädigung.

Die Haftpflichtversicherung des WDR tritt auch für Schäden ein, die anderen durch die Tätigkeit Freier WDR-Mitarbeiterinnen entstehen, auch wenn diese grob fahrlässig gehandelt haben. Das gilt auch wenn sie Schäden am Privateigentum anderer WDR-Mitarbeiterinnen verursacht haben. Wenn dem Versicherer ein Schaden gemeldet wird, fragt er bisher nicht danach, welchen Status die Mitarbeiterin genau hat. Selbst bei solchen, die als Leiharbeiterinnen für den WDR arbeiten und also eigentlich eine andere feste Arbeitgeberin haben, wurde in der Vergangenheit gezahlt. Allerdings muss es sich um eine WDR-Eigenproduktion handeln.

Produktionsfirmen sollten auf jeden Fall eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen, damit ihre Produktionen abgesichert sind.

Für seine Angestellten hat der WDR eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen, die für die Freien Mitarbeiterinnen nicht gilt. Ihr müsst also auf eure Portemonnaies und euer Gepäck auf Arbeitsreisen verstärkt selbst aufpassen.

Eine Ausrüstungsversicherung tritt für Schäden an der eigenen Ausrüstung von Mitarbeiterinnen bei WDR-Aufträgen ein. Wenn also die Foto- oder Videokamera, der Laptop, das Mikrofon oder der MP3-Rekorder zu Schaden oder abhanden kommen, erstattet die Versicherung den „Wiederbeschaffungswert in gleicher Güte“. Im Schadensfall muss die betreffende Abteilung des WDR erklären, dass ihre Mitarbeiterin die Ausrüstungsgegenstände „auf Wunsch des WDR“ eingesetzt hat.

Unnötig ist es also, wenn man selbst eine Radio-Tonausrüstung hat, eigens für eine Reise beim Sender eine andere auszuleihen, nur „damit sie versichert ist“. Wenn aber der WDR für die Benutzung von Ausrüstung, etwa einer eigenen Videokamera, extra bezahlt, dann müsste nach Aussage des zuständigen WDR-Mitarbeiters eigentlich nicht der WDR, sondern die Eigentümerin selbst für die Versicherung ihrer Ausrüstung sorgen. Eigentlich…

Außerdem gibt es noch eine spezielle Musikinstrumentenversicherung beim Sender. Denn wenn die Stradivari in der U-Bahn abhanden kommt, kann der Schaden in die hunderttausende gehen. Bei den diversen WDR-Orchestern ist es Routine, dass die benutzten Instrumente der Versicherungsstelle gemeldet werden, unabhängig davon, ob sie Freien oder angestellten Mitarbeiterinnen gehören. Für alles andere gibt es keine Präzedenzfälle. Wenn eine freie Musikerin also mit dem Sammlerstück einer Gibson-Gitarre in ein WDR-Studio eingeladen wird, sollte sie sich vorher kundig machen, was im Schadensfall passiert.

Achtung: Die Versicherungsleistungen beim WDR können sich jederzeit ändern, zum Beispiel wenn der Sender eine Versicherungsart neu ausgeschrieben hat. Wenn ich davon erfahre, wird die Info dieses Kapitelchens aktualisiert.

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