Freiwillige Arbeitslosenversicherung als Selbstständige
Wer aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I heraus oder innerhalb eines Monats nach dem Ende einer Beschäftigung mit Anspruch auf Arbeitslosengeld sich selbstständig macht, kann sich in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige weiterversichern. Das lohnt sich eigentlich nur noch für formal hochqualifizierte Menschen (Uni-Abschluss, Meisterbrief), die mit den Pauschalbeiträgen einen einigermaßen anständigen Anspruch erwerben. Und es ist erwägenswert für solche Menschen, die zwischen ihren Beschäftigungstagen “auf Produktionsdauer” als Selbstständige arbeiten und für die nichtselbstständige Beschäftigung Arbeitslosenversicherung abgeführt wird. Sie können nämlich mithilfe der freiwilligen Weiterversicherung ihren Anspruch aufrechterhalten, weil nun auch die Zwischenräume der abhängigen Beschäftigung als Versichertentage gelten. Werden sie in der einen oder anderen Funktion – als Selbstständige oder Nichtselbstständige – arbeitslos, dann erhalten sie jeweils ein Teil-Arbeitslosengeld.
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