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Vertragstypen

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Urhebervertrag / Werkvertrag / blauer Vertrag

Das ist ein Vertrag, der ein bestimmtes Werk zum Gegenstand hat. Die Bezahlung ist fällig, wenn das Werk gemäß den Absprachen fertig ist. Werkverträge haben bei den publizistischen und künstlerischen Freien WDR-Mitarbeiterinnen eine blaue Farbe und sind mit „Urhebervertrag“ überschrieben. Für sie gilt der Urhebertarifvertrag. Wer als Einzelbeschäftigte einen Werkvertrag abschließt, hat in aller Regel den Status einer Selbstständigen.

Auf Produktionsdauer Beschäftigte / Mitwirkendenvertrag / rosa Vertrag

Freie Mitarbeiterinnen, bei denen als Vertragsgegenstand nicht ein Werk im Vordergrund steht sondern eine Dienstleistung (Dienstvertrag), sind in WDR-Terminologie Mitwirkende mit einem rosafarbenen Mitwirkendenvertrag. Oft, aber nicht immer, ist der Vertrag über die Arbeitszeit definiert. Auf Produktionsdauer Beschäftigte sind zum Beispiel Kameraleute und Moderatorinnen, Reporterinnen, Tonleute und Maskenbildnerinnen (wenn sie für einen bestimmten Zeitraum gebucht werden, nicht für eine bestimmte Maske). Für sie gilt der „Tarifvertrag für auf Produktionsdauer Beschäftigte“, nicht jedoch der Urhebertarifvertrag. Der Produktionsdauer-Tarifvertrag hat in manchen Punkten schlechtere Bedingungen als der Urhebertarifvertrag (Wiederholungshonorare, Nutzungsrechte, Tantiemen), in anderen bessere (Regeln bei Krankheit, Absage von Jobs und Verhinderungen). Auf Produktionsdauer beschäftigt zu sein, hat nicht direkt etwas mit dem steuerlichen oder sozialrechtlichen Status zu tun – ihr könnt selbstständig und nichtselbstständig, unständig, auf Zeit angestellt oder sonst was sein. Sorry for the confusion, girls. It is not my fault.

Dienstvertrag

Das ist eine altmodisch klingende, aber in der Fachwelt weiterhin gebräuchliche Bezeichnung aus dem 19. Jahrhundert für einen Vertrag, dessen Gegenstand ein Dienst ist, oft nach Zeit bestimmt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch unter den Paragrafen 611 ff. wird das Verhältnis zwischen Dienstnehmern und Dienstgebern geregelt. Beispiele für Arbeiten, die durch Dienstverträge geregelt werden, sind etwa: Am 4. Oktober im Studio E sein und alles mit erledigen, was in der Ausstattungsabteilung zu tun ist. Am 10. April das Morgenmagazin moderieren und vorher alles tun, was zur Vorbereitung nötig ist.
Dienstverträge können in selbstständiger Beschäftigung und in abhängiger Beschäftigung erledigt werden. Die Dienstnehmerin schuldet der Dienstgeberin dabei rechtlich nicht „das Gelingen“, sondern „das Bemühen“ darum. Wenn die Maske verunglückt, hat die Maskenbildnerin mit Dienstvertrag also dennoch Anspruch auf die Bezahlung. Die Reporterin mit Dienstvertrag, die ihren TV-Bericht nicht fertig bekommt, eigentlich auch. Das möchte ich aber mal sehen, ob sie dann wirklich ihre Rechte durchsetzen kann… Was darauf hindeutet, dass so mancher Mitwirkendenvertrag (also: Dienstvertrag) in der Realität doch ein verkappter Werkvertrag ist. Dienstverträge sind beim WDR mit “Mitwirkendenvertrag” überschrieben, für sie gilt der Tarifvertrag für auf Produktionsdauer Beschäftigte.

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