Beendigungsgeld
Die Bestimmungen über das Beendigungsgeld stehen in § 13 Sozial- und Bestandsschutz-Tarifvertrag.
Wenn mit der Tätigkeit für den WDR Schluss sein soll und alle Voraussetzungen vorliegen, ist zusätzlich zu der Ankündigungsfrist bzw. dem Ausgleichsentgelt eine Einmalzahlung für die Freie fällig, das “Beendigungsgeld”.
Die Höhe des Beendigungsgelds
Es liegt nach fünf WDR-Jahren bei 15 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten fünf Jahre (oder der letzten zehn Jahre, wenn das einen höheren Betrag ergibt) und steigert sich mit 30 WDR-Jahren auf 150 Prozent. Für Freie über 50 Jahre gilt eine gesonderte Tabelle, in der die Kurve für das Beendigungsgeld zwischen dem 11. und dem 19. Beschäftigungsjahr im Vergleich zu den Jüngeren einen Bauch hat, also höher liegt.
Beide Tabellen findet ihr als Anhang zum Sozial- und Bestandsschutz-Tarifvertrag.
Allerdings:
Von den Beschäftigungsjahren vor 2002 werden höchstens zehn, bei über 50-Jährigen sogar höchstens fünf Jahre anerkannt. Also gibt es derzeit (2019) immer noch einen gedeckelten Betrag, während die Zahlung in 2023 auf bis zu 150 Prozent steigen kann.
Regel über Ausfalljahre
Gegenüber dem Ausgleichsentgelt ist die Regel über Ausfalljahre verschärft: In den ersten fünf Jahren einer Tätigkeit darf es überhaupt kein Ausfalljahr geben. Sonst entsteht der Anspruch auf Beendigungsgeld in diesen Jahren erst gar nicht.
Weiterarbeiten nach der Beendigung
Wenn es nach der Zahlung von Beendigungsgeld dann wider Erwarten doch weitergeht mit der Freien Mitarbeit, dann muss das Beendigungsgelt nicht zurückgezahlt werden. Es gibt es drei Möglichkeiten:
- Es gilt das entsprechende Jahr als Ausfallzeit,
- oder die Freie kann das Geld zurückzahlen
- oder sie kann eine andere Vereinbarung mit dem Sender treffen.
Mit anderen Worten: Wer das Geld behält, fängt im Gegenzug bei der Zahl der Beschäftigungsjahre, die für den Bestandsschutz gezählt werden, wieder bei Null an.
Geringerer Anspruch kurz vor der Rente
Menschen, die höchstens 18 Monate vor dem 65. Geburtstag zum Bestandsschutzfall werden, bekommen insgesamt nur höchstens soviel Geld, wie sie voraussichtlich bis dahin mit WDR-Arbeit verdient hätten. Das könnte angesichts der „Rente mit 67″ unter Umständen mal geändert werden.
… und bei Arbeitslosengeld
Bei Menschen, die Arbeitslosengeld I beziehen, für das der WDR Arbeitgeberbeiträge gezahlt hat, wird die Hälfte des Arbeitslosengeldes auf das Ausgleichsentgelt angerechnet. Das kann bei den Menschen passieren, die als nichtselbstständig eingestuft waren, aber nicht als unständig Beschäftigte.
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