Nachschläge und Aufschläge
CHECK Im Text dieser Seite findet sich noch Bedarf auf Aktualisierung und Klärung
„Mehr ist nicht drin.” – „Wir haben unsere festen Sätze.” Mit formalistischen Argumenten wird abgewehrt, wenn höherer Aufwand als gewöhnlich angefallen ist. Doch an vielen Stellen im Honorarrahmen ist eine Erhöhung des üblichen Honorars ausdrücklich vorgesehen. Wer sie beanspruchen möchte, muss dies allerdings dem Vertragspartner WDR sagen.
Zuschläge im Fernsehen
- Ein Zuschlag „für besondere wissenschaftliche und künstlerische Leistungen bis 50 Prozent.” Bei Manuskripten. (rechte Spalte S. 1 des TV-Honorarrahmens)
- “Für Einsätze mit überdurchschnittlichem Zeitaufwand (z. B. im Ausland und an weit auseinanderliegenden Drehorten) oder mit besonderem künstlerischen Anspruch können angemessene Zuschläge gewährt werden.”
(Bemerkung zu Pos. 6.3 im TV-Honorarrahmen) - Bei Reporterleistungen und Magazinbeiträgen in den TV-Programmbereichen Politik und Kultur ist „eine Anhebung bis zu 50 Prozent möglich, wenn der Reporter volle oder schwierige Autorenleistungen erbringt.“
(Anmerkung zu Pos. 6.42, ähnlich 6.43 im TV-Honorarrahmen ) - Bis zu 150 Prozent des insgesamt sonst Üblichen sollen gezahlt werden, wenn sinnvollerweise zwei Menschen den TV-Magazinbeitrag machen (
(Anmerkung zu Pos. 6.43 im TV-Honorarrahmen – macht 25 Prozent Abschlag für jeden gegenüber dem Einzelhonorar). - Bis 150 Prozent Zuschlag (Sportübertragungen 100 Prozent) werden gezahlt bei Live-Übertragungen „mit O-Ton in ausländischer Sprache, bei Einsatz im Ausland oder mit hohem persönlichen Risiko.” (
(Bemerkung zu Pos. 6.44 im TV-Honorarrahmen)
Zuschläge im Hörfunk
- für besonders schwierige Sportberichte und solche, die von anderen ARD-Anstalten übernommen werden. (Anmerkung zu 1.15 Hörfunk-Honorarrahmen)
- Sprecherinnen bekommen prozentual mehr, wenn sie im Ensemble sprechen sollen.
Fußnote zu 1.326 Hörfunk-Honorarrahmen - und für Schreibarbeiten gibt’s 20 Prozent mehr, wenn ein Text schwierig oder fremdsprachig ist.
Bemerkung zu 5.52 Hörfunk-Honorarrahmen (oh, der im WDR-Intranet ist anscheinend unvollständig, warum geht es da nur bis 5.33? Eventuell ist diese Position nicht tariflich vereinbart. Dann besteht keine Veranlassung, sie den Betroffenen bekannt zu geben, oder?)
Zuschläge für intensivere Nutzung
Auch bei Einmaliger Abgeltung (E-Vertrag) ist in etlichen Honorarpositionen eine Zulage vorgesehen, falls das Werk intensiver genutzt wird.
Die entsprechenden Honorarpositionen tragen die Kennzeichnung E/1: „(…) bei Festsetzung der Erstvergütung die Tatsache absehbarer weiterer Nutzungen berücksichtigen, wenn dies innerhalb der Spannen des Honorar-Rahmens möglich ist.” Seht mal nach im Honorarrahmen, ob das auf eure Leistungen ab und zu mal zutrifft.
Zuschlag für Internetnutzung
Eine zeitgleiche Sendung als Internetstream ist mit dem Ersthonorar abgegolten.
Wenn der Sender aber ein Hörfunk- oder Fernsehstück auch zum zeitverzögerten Abruf ins Internet einstellt, also als Podcast oder in der „Mediathek” dann muss er der Freien dafür 4,5 Prozent extra zahlen, und zwar unabhängig davon, ob es um einen „W”- oder einen „E”-Vertrag geht. (16.1.3 Urheber-Tarifvertrag)
Die 4,5 Prozent sind auf den Verträgen einzeln auszuweisen, damit nachprüfbar ist, dass wirklich mehr Honorar geflossen ist als ohne Internetnutzung. Aber nicht alle Redaktionen halten sich daran. Und manche Abteilungen kassieren stillschweigend den Zuschlag, indem sie vor dem Aufschlagen einen Abschlag machen. Ohne eure eigene Wachsamkeit ist nicht immer sichergestellt, dass der Aufschlag wirklich gezahlt wird. Was tun: Erst freundlich die Redaktion anmahnen, und wenn das nicht fruchtet, den Vertrag an den WDR zurücksenden und um Korrektur bitten. Laut 2.1 des Urheber-Tarifvertrags hat jemand, der die Vergütung annimmt und nicht widerspricht, in die Vertragsbedingungen eingewilligt.
Vorgeschichte der 4,5 %
Eigentlich sind die 4,5 Prozent Aufschlag viel zu wenig dafür, dass anschließend die Werke der Freien Mitarbeiterinnen jederzeit weltweit lesbar, sichtbar oder hörbar werden. Aber mehr konnten die Verhandler der Gewerkschaften im Jahr 2001, als die Zuschläge für den Urhebertarifvertrag vereinbart wurden, nicht herausholen. Sie wurden nämlich von den Freien bei ihren Verhandlungen kaum unterstützt.
Im Gegenteil: Während in den Jahren 1995 bis 2000 in Baden-Baden der neue Urhebertarifvertrag mit NDR, SWR und WDR verhandelt wurde, gaben die Freien reihenweise per Einzelunterschrift ihre Multimedia- und Internetrechte kostenlos an die Sender ab oder duldeten es, dass Redaktionen ohne Genehmigung von ihren Werken Manuskripte, Audio- und Videodateien ins Internet stellten – wozu die Sender nach den damals geltenden Tarifverträgen ohne die Einzelunterschriften gar nicht das Recht hatten. Wenn dies ohne Tarifabschluss so weitergegangen wäre, hätten die Gewerkschaften vielleicht überhaupt keinen Zuschlag für die Internet- und Multimedianutzung aushandeln können – das „Buy-out” in diesem Punkt wäre generell bei der ARD üblich und in diesem Punkt auch von Gerichten akzeptiert geworden.
Mittlerweile ist die Nutzung von Sendungen im Web Standard – und die 4,5 Prozent Aufschlag dafür aber auch Pflicht. Um es im typischen Gewerkschaftsjargon zu sagen: “Wir werden mit dem Abschluss leben müssen. Mehr war nicht drin.”
Die intensive Nutzung im Internet ist für die Sender folgerichtig, hat aber einen ziemlich negativen Effekt, der voraussehbar war. Weil nun das „Sendegebiet” für die Freien im Prinzip die ganze Welt ist, ist eine Mehrfachverwertung der Recherchen,Themen und Vorarbeiten erheblich schwieriger geworden.
Aufschlag fürs Selbstsprechen
Selten geworden: Aufschlag fürs Selbstsprechen
- Wer seine Hörfunkbeiträge selbst spricht, hat in der Vergangenheit ganz routinemäßig dafür Extrageld und einen Extravertrag bekommen. Die Honorarposition dafür ist 1.325 im Hörfunk-Honorarrahmen.
Denn schließlich sollte niemand kostenlos eine Arbeit machen, für die ansonsten professionelle Sprecher bezahlt werden.
Die Bemerkung E/3 sagt dazu “Einmalige Abgeltung, jedoch “W”, wenn auch andere an der Produktion beteiligte Sprecher W-Verträge erhalten. Sollen Autoren ihren Text selbst sprechen, kann
für die Sprecherleistung ein Zuschlag bis zu 20% des gesamten Autorenhonorars (Ausarbeitungsund Sendehonorar) gezahlt werden; das Sprecherhonorar ist gesondert anzuweisen.”
Gibt es das noch? 2011 schrieb ich: “Einige wenige WDR-Hörfunkredaktionen halten diese gute Tradition weiter aufrecht. Es ist nicht unzüchtig, danach auch bei anderen Redaktionen zu fragen.” Letzteres meine ich weiterhin.
Zeitzuschläge
Siehe 8.1 bis 8.5 des Produktionsdauer-Tarifvertrags
Nach Zeit bezahlte Mitwirkende haben Anspruch auf Überstundenzuschläge und Zuschläge für Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeit. Allerdings gilt das als tarifliche Pflicht nur für solche Kolleginnen, die einen Tagessatz von 195 Euro oder weniger bekommen, eine Grenze, die vom WDR einseitig ohne tarifliche Verpflichtung ab und zu angehoben wurde (Danke!). Leider ließ sich nicht bestimmte feststellen, wo derzeit die informelle Grenze liegt. In manchen Fällen hat die Grenze dazu geführt, dass bewusst und einvernehmlich geringere Tagessätze zu vereinbart wurden, weil schon Zuschläge in Sicht waren. (Absatz stammt von 2012, evt. Aktualisierung nötig, CHECK)
Zuschläge gibt es für folgende Arbeitszeiten (nicht Reisezeiten):
- pro Überstunde (= mehr als acht Stunden täglich) ein Achtel des Tagessatzes plus 25 Prozent, gezählt wird jede angefangene halbe Stunde;
- für Nachtarbeit (zwischen 22 Uhr und 6 Uhr) 25 Prozent Zuschlag;
- für Arbeit an Sonntagen und Feiertagen 50 Prozent Zuschlag. Es gelten die gesetzlichen Feiertage am Arbeitsort, Silvester gilt ab 12 Uhr als Feiertag.
Bezahlung für Vorbereitung oder Abwicklung eines WDR-Jobs
- Wenn zum Beispiel eine Maskenbildnerin schon vor ihrem Einsatz am Drehort den ganz besonderen Kautschuk für eine Horrormaske besorgen muss, so gilt auch das als Arbeitszeit. Diese Extrazeit muss vom WDR bezahlt werden – falls die Maskenbildnerin einen rosafarbenen Mitwirkendenvertrag für ihre Tätigkeit bekommt und nicht einen blauen Urhebervertrag für die Senderechte an dieser einzigartigen Maske. (6.4 und 6.9 Produktionsdauer-Tarifvertrag)
Zuschlag fürs Selbstdrehen
ACHTUNG, veraltet, Stand 2012: “Der Zuschlag gilt im Programmbereich IV, Regionales (“Landesprogramme”). Wer dort selbst dreht, erhält ein erhöhtes Honorar. Für einen selbstgedrehten Nachrichtenfilm bekommt man mindestens 209,39 Euro statt 165,62 Euro (Stand 1. Januar 2012), für selbstgedrehte Reportagen gibt es einen Zuschlag von rund 80 Euro. Einen weiteren Zuschlag von 50 Euro pro gedrehtem Bericht gibt es für die Benutzung einer eigenen Kamera-Ausrüstung.”
Diesen Absatz lass ich mal drin, damit man sieht, was wieder mal schlechter wurde. Mittlerweile ist lediglich noch folgendes vorgesehen: “Für den Neudreh mit eigener Kamera wird ein Zuschlag von € 50,–
pro Bericht/Reportage gezahlt.” Und das steht bei Berichten zweieinhalb Minuten Länge für den Programmbereich IV, Regionales, im Honorarrahmen (S. Pos. 6.752 Honorarrahmen Fernsehen)
Abgeschafft: Zuschlag fürs O-Ton-Selbstschneiden im Hörfunk
Wer mit selbst geschnittenen O-Tönen in ein WDR-Hörfunkstudio kam, konnte bis vor ein paar Jahren dafür einen Zuschlag von 16 bis 37 Euro bekommen (Stand 2002), je nach Länge der Tonstücke. Dagegen haben sich die Redaktionen aber hartnäckig gesträubt – und die Freien Mitarbeiterinnen haben den Zuschlag nicht beansprucht. Schließlich haben in den Tarifverhandlungen die Gewerkschaften eingewilligt, dass nur noch sendefertig angelieferte Beiträge mit einem Zuschlag bedacht werden. Und zwar in ähnlicher Höhe. Endergebnis: Die O-Töne selbst vorzuschneiden, ist angesichts der immer stärker verknappten Studiokapazitäten schon Standard. Mehr Arbeit, höhere Kosten und wieder ein neuer Qualifizierungsbedarf für die Freien Mitarbeiterinnen, bei gleicher Bezahlung. Die Rationalisierungseffekte kommen hingegen ausschließlich dem Sender zugute.
Dafür geblieben: Eigenproduktionszuschlag für Sendefertiges
Wer einen Radiobeitrag sendefertig anliefert, bekommt dafür den „EP”-Zuschlag, der gestaffelt ist nach der Sendelänge. Postitionen 1.1.3.2 bis 1.1.3.7 sowie 1.1.8 und 1.1.9 des Honorarrahmens Hörfunk, Für eine Minute gibt es 21,37 Euro, für fünf Minuten 48,30 Euro, darüber nach Vereinbarung, mindestens aber 6,72 Euro pro Minute. Die Zuschläge wurden seit mindestens acht Jahren nicht erhöht!
Den Zuschlag gibt es auch, wenn vom WDR geliefertes oder produziertes Ausgangsmaterial mitverarbeitet wurde. Beispiel: Mit Hilfe des aktuellen Sprecherdienstes eine Übersetzung eines ausländischen O-Tons sprechen lassen. Oder selbst die Kommentartexte im WDR einsprechen, dann die Endmontage und Mischung am eigenen PC machen. Das ist zwar alles nicht besonders sinnvoll – wenn genügend Zeit für die Endmischung im Studio zur Verfügung stünde, wäre die Qualität des Produktes wohl besser. Aber was soll man sonst machen, um die ganze Plackerei des Selbstschneidens irgendwie vergütet zu bekommen?
Aufschläge für Manuskripte im Internet
Das wollen wir nicht vergessen zu erwähnen: Es ist zusätzliche Arbeit, Manuskripte für das Internet anzupassen. Es ging ja in Vor-WWW-Zeiten beim Manuskripteschreiben nicht darum, dass jemand den Text mit Gewinn lesen sollte, sondern es ging um eine möglichst rationelle Produktion der Radio- oder Fernsehsendung. Da war es vor Zeiten des Internet in der Studioproduktion hinderlich, Originaltöne auszuschreiben – manche Sprecherinnen und Tontechnikerinnen meckerten darüber sogar, weil die Manuskripte unübersichtlich wurden. Nun jedoch soll das Manuskript auch publikationsfähig und muss die Schreibweise von Eigennamen korrekt sein, müssen Originaltöne ausgeschrieben sowie die letzten im Studio gemachten Änderungen und Kürzungen nachvollzogen werden. Zusatzarbeit von mindestens einer halben Stunde für jedes (kurze) Manuskript. Extrabezahlung? Im Urhebertarifvertrag steht dazu noch aus Vor-Euro-Zeiten: „Manuskripte werden mit DM 20,– pro Seite vergütet, sofern der Mitarbeiter sie für die Online-Nutzung erstellen muss.” Erstellen. (Fußnote zu 3.3.3 Urhebertarifvertrag) Das ist auslegungsfähig zugunsten des WDR und zulasten der Freien Mitarbeiterin. Wenn der Zuschlag noch irgendwo gezahlt wird, möge man mich informieren.
Das aufwändige Ausformulieren der O-Töne für Online-Manuskripte hat noch einen ganz anderen praktischen Hintergrund: Im digitalen Zeitalter werden die Manuskripte sinnvollerweise gleich auch mit archiviert für eine Volltextrecherche in den WDR-Datenbanken. Sehr sinnvoll, aber es muss bezahlt werden. Bleibt allerdings abzuwarten, ob sich durch Audio-Mining das Thema erledigt. Vermutlich nicht, denn das automatisierte Verschriftlichen ist fehlerbehaftet. Auch wenn die Fehlerquote gering ist, so bleibt doch Aufwand übrig für das Prüfen der computergesteuerten Audiotranskription.
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