Wie können wir helfen?

Verwertungsgesellschaften

You are here:
< vorige Seite

Wenn Ihr Werke herstellt, für welche Medien auch immer, vergesst nicht, Euch als Wahrnehmungsberechtigte bei Verwertungsgesellschaften anzumelden. Die Verwertungsgesellschaften nehmen die Rechte ihrer Wahrnehmungsberechtigten (das ist nicht dasselbe wie Mitglieder) wahr, wenn es um die Nutzung von Werken durch Nutzer geht, die keinen Vertrag mit ihnen haben. Beispiele: Die GEMA ist nicht für die Einnahmen aus Verkäufen von CDs da oder für die Bezahlung von Konzerten, die Musiker geben. Dafür aber kassiert sie im Auftrag und Namen ihrer Wahrnehmungsberechtigten, wenn die CD in der Kneipe oder im Radio oder im Internet gespielt wird oder wenn eine andere Band das Stück in ihrem Konzert aufführt. Genau so bei anderen Rundfunk- und Fernsehmitarbeiterinnen: Wenn ihre Worte oder Bilder woanders verwertet werden, dann zahlen die Nutzer pauschal Tantiemen, die dann an die Wahrnehmungsberechtigten weiter verteilt werden, und zwar gemäß den Verteilungsschlüsseln. Es werden z.B. Tantiemen beim Kauf von Druckern, Scannern und Mobiltelefonen erhoben und an die Verwertungsgesellschaften weiter geleitet, weil mit den Geräten Werke angeschaut, angehört und vervielfältigt werden.

Viele TV-Mitarbeiterinnen haben sich noch nicht bei der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst angemeldet, dadurch entgehen ihnen Tantiemen. Die VG Wort ist inzwischen allerdings weithin bekannt.

Bei der VG Wort müssen alle Werke angemeldet werden, und zwar bis zum 31. Januar des Folgejahres, um bei der nächsten Ausschüttung von Tantiemen berücksichtigt zu werden. Wer es später macht, der bekommt das Geld erst im nächsten Jahr. Wer es nach der Verjährungsfrist von drei Jahren macht, kriegt nix mehr.

Einen Teil der Tantiemen machen die Einnahmen des WDR aus der “Weiterverbreitung Kabel” aus, die an die Verwertungsgesellschaften weiter geleitet und von denen exklusiv an die WDR-Mitarbeiterinnen unter ihren Wahrnehmungsberechtigten ausgeschüttet.

Baustellen und Konkflikte:

Info-Pflicht des WDR

Der WDR ist mittlerweile gesetzlich verpflichtet, den Urheberinnen über Weiterverwertungen / Wiederholungen / Übernahmen von Werken, die offiziell über den Sender laufen, auf Anfrage Auskunft zu erteilen, und zwar auch ohne W-Vertrag. Technisch ist er aber dazu bisher nicht in der Lage. Die Ursache dafür ist, würde ich mal behaupten, das Thema jahrzehntelang vernachlässigt wurde. Denn zu erfahren, wer ein Werk übernimmt, um das beispielsweise der VG Wort melden zu können, das ist eine sehr alte Forderung von Gewerkschaften und Freienvertreterinnen. Die Antwort des WDR war jahrzehntelang: Wir würden gerne, aber es geht leider nicht. Und parallell hat man, beispielsweise an einem nach dem anderen System für die Übernahme von Beiträgen von zentralen Servern gearbeitet, ohne dabei an irgendeine Schnittstelle für die Meldung an die Urheberinnen auch nur ansatzweise zu denken.

Es bedurfte erst eines EU-Gesetzes, um dafür einen Beauftragten zu installieren, der eine Lösung erarbeitet. Über Einzelheiten informiert das Themenportal Freie im Intranet.

Meldungen von Webseiten an die VG Wort

Für die Beiträge, die online stehen und eine bestimmte Clickzahl überschreiten, könnten die Autorinnen eigentlich routinemäßig Tantiemen von der VG Wort erhalten – wenn der WDR bereit wäre, den unsichtbaren Zählpixel der Verwertungsgesellschaft in die Seiten einzubauen, mit dem dann die Seitenzugriffe gezählt werden könnten. Wie andere Sender verweigert sich der WDR dem “Zählpixel”. Begründung: Damit könnten die Clickraten der WDR-Internetseiten ausgespäht werden.

Links für mehr Infos

Inhaltsverzeichnis