Wie können wir helfen?

Tarifvertrag über Tischreporter

You are here:
< vorige Seite


Tarifvertrag über die Beschäftigung von Tischreporterinnen und
Tischreportern in freier Mitarbeit im Westdeutschen Rundfunk Köln
vom 01.03.2019

Zwischen dem
WESTDEUTSCHEN RUNDFUNK KÖLN
– Anstalt des öffentlichen Rechts –
und
der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Senderverband WDR
dem Deutschen Journalisten-Verband, Landesverband NRW e.V.
wird folgender

TARIFVERTRAG
abgeschlossen:

Präambel

In den zunehmend crossmedial arbeitenden Redaktionen des WDR kann es betrieblich notwendig werden, neben der monomedialen Beauftragung und Honorierung nach dem jeweiligen Honorarrahmen und der werksbezogenen crossmedialen Honorierung eine Honorierung als Tischreporterin / Tischreporter vorzusehen. Dabei übt die Tischreporterin /  der Tischreporter vorwiegend Autor(en)/innen-Tätigkeiten innerhalb einer Redaktion aus (inhaltlich und räumlich).

Die Tarifvertragsparteien halten es für erforderlich, diese Tätigkeiten als Tischreporter(in) durch ein geeignetes Beschäftigungsprofil näher zu konkretisieren und – insbesondere vor dem Hintergrund neuer crossmedialer Arbeitsweisen – transparent und angemessen zu honorieren.
Die nachfolgenden Bestimmungen dieses Tarifvertrages regeln die Rahmenbedingungen, unter denen Tischreporterinnen und Tischreporter in freier Mitarbeit im WDR beschäftigt werden können.

§ 1 Geltungsbereich

Dieser Tarifvertrag gilt für arbeitnehmerähnliche Personen des WDR im Sinne von § 1 Absatz 1 des Tarifvertrages über den Sozial- und Bestandsschutz von Beschäftigten, die der WDR für einzelne Programmvorhaben über lange oder längere Zeit verpflichtet,
in seiner jeweiligen Fassung.

§ 2 Tätigkeitsprofil, Mindestvergütungen

P(1) Die Beschäftigung als Tischreporterin oder Tischreporter im Sinne dieses Tarifvertrages richtet sich nach dem nachfolgend genannten Tätigkeitsprofil:
Die Beauftragung der Tischreporterin / des Tischreporters erfolgt unabhängig vom Ausspielweg. Das heißt Tischreporterinnen oder Tischreporter sollen mehrere Medien beziehungsweise Plattformen bedienen, können aber auch monomedial eingesetzt werden.
Die Beauftragung erfolgt mono- oder multithematisch. Die Tischreporterin / der Tischreporter kann sowohl für tagesaktuelle Beiträge als auch für nicht-tagesaktuelle Beiträge eingesetzt werden.
Diese Tagesdienste werden im Vorfeld disponiert.
Tischreporterinnen oder Tischreporter zeichnen sich dadurch aus, dass sie in ein Redaktionsteam eingebunden sind, die Arbeitsweise regelmäßig arbeitsteilig erfolgt und auch die Erstellung journalistischer Beiträge umfasst ist.
Die Haupttätigkeit der Tischreporterin / des Tischreporters ist Autor(en)/innen-Tätigkeit.

Hinzu kommen weitere Aufgaben, die im Rahmen des arbeitsteiligen Arbeitens innerhalb des (crossmedialen) Teams tageweise anfallen können.

Hierzu gehören insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Der Vorschlag von Themen, Fragestellungen und Formaten für die multimediale Umsetzung.
  • Die Erstellung und Bearbeitung sendefertiger Beiträge für Hörfunk (insbesondere Meldungen, Nachrichtenminuten, Kollegengespräche, Live-Gespräche), Fernsehen und non-lineare Ausspielwege (zum Beispiel Bericht, Interview, FAQs, Bilder, Bildergalerien).
  • Themen- und Materialrecherche, die auch Dritten zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung gestellt werden kann.
  • Vorbereitende Tätigkeiten (Recherche, Textvorschlag, Zulieferung für Info-Grafiken oder -Videos in sozialen Netzwerken etc.) für Hörfunk-, Fernseh- oder  non-lineare Beiträge, die auch durch Dritte weiterbearbeitet werden können.
  • Die crossmediale Herstellung und Lieferung von Rohmaterial (im Inneneinsatz).


P(2) Die Honorierung erfolgt in Form von Tagesvergütungen. Die jeweiligen Mindestvergütungen ergeben sich aus der Anlage zu diesem Tarifvertrag. Eine zeitanteilige Reduzierung der Tagesvergütung ist dann zulässig, wenn im gegenseitigen Einvernehmen zwischen WDR und Mitarbeiter/in die Beschäftigung als Tischreporterin oder Tischreporter nicht für einen vollen Tag erfolgt.


P§ 3 E-Verträge / Einmalige Abgeltung

Mit den zu zahlenden Mindestvergütungen gemäß der Anlage zu diesem Tarifvertrag sind die Leistungen und Rechteinräumungen für alle Ausspielwege abgegolten. Es werden deshalb ausschließlich „E-Verträge“ abgeschlossen.

Protokollnotiz zu § 3 Satz 1:
Die für E-Verträge jeweils geltenden, tarifvertraglich vereinbarten
Urheberrechtsbestimmungen bleiben davon unberührt.

§ 4 Evaluation / Clearingstelle

(1) Während der dreijährigen Laufzeit dieses Tarifvertrages vom 01.03.2019 bis zum 29.02.2022 erfolgt eine regelmäßige Evaluation der jeweiligen Einsätze von Tischreporterinnen und Tischreportern in freier Mitarbeit.

(2) Die Anzahl der Dienste wird im Monatsdurchschnitt auf zunächst dreißig Dienste und ab dem Start des (Interims-)Newsrooms auf fünfzig Dienste pro Kalendertag begrenzt.

Protokollnotiz zu § 4 Absatz 2:
Für den Fall, dass der programmliche Bedarf im Monatsdurchschnitt über fünfzig Diensten pro Kalendertag – inklusive (Interims-)Newsroom – liegen sollte, erklären sich die Tarifparteien bereit, gemeinsam über eine mögliche Ausweitung zu beraten.

(3) Der WDR stellt den Gewerkschaften quartalsweise Auswertungen zur Verfügung, aus denen die tatsächliche Anzahl der Tagesdienste als Tischreporterin oder Tischreporter hervorgeht. Verdichtete Ergebnisse der Evaluation sollen auch der Betriebsöffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

(4) Es wird eine Clearingstelle eingerichtet, die mit zwei WDR-Vertreter(n)/innen und zwei Gewerkschaftsmitgliedern besetzt ist. Die Clearingstelle tritt bei Bedarf kurzfristig zusammen oder stimmt sich telefonisch ab. Sie klärt auf Wunsch der betroffenen freien Mitarbeitenden, ob die gewählte Honorarstufe angemessen und im Sinne der tariflichen
Regelung erfolgt ist. Ziel soll es sein, zu einer einvernehmlichen Einschätzung zu kommen. Stellt die Clearingstelle mehrheitlich fest, dass eine höhere Honorarstufe als von der beauftragenden Stelle vorgesehen zu zahlen ist, legt sie die neue Honorierung fest.

§ 5 Inkrafttreten und Kündigung
Dieser Tarifvertrag tritt am 01.03.2019 in Kraft und gilt bis zum 29.02.2022.
Die Nachwirkung wird ausgeschlossen.
Köln, den xx.xx.xxxx

WESTDEUTSCHER RUNDFUNK KÖLN
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Senderverband WDR

Deutscher Journalisten-Verband Landesverband NW e. V.

Anlage

zu § 2 Absatz 2 des Tarifvertrages über die Beschäftigung von Tischreporterinnen und Tischreportern in freier Mitarbeit im Westdeutschen Rundfunk Köln vom 01.03.2019

Tischreporterin / Tischreporter im WDR: Mindestvergütung

Honorarpaket

Mindestvergütung

Beschreibung

– abstrakt –

Aufgabenklassifizierung

Paket 1

350,- €

Es fallen Aufgaben an, die qualitativ und quantitativ im Rahmen eines normalen Arbeitstages erledigt werden können

–   Recherche

Mehrfache, wenig aufwändige Präsentation/Umsetzung

–   Evtl. kleine Zusatzaufgabe

–   Evtl. ARD-Sammel kurz

Paket 2

450,- €

Erhöhte qualitative und quantitative Anforderungen mit hoher Beanspruchung (komplexere Tätigkeiten)

–   Rechercheaufgaben

Vielfache Präsentation oder aufwändige Umsetzung oder

–   Sehr komplexe Recherche Mehrfache Präsentation/Umsetzung

–   Evtl. mehrere Zusatzaufgaben

–   Evtl.   ARD-Sammel    lang

 

Paket 3

550,- €

Sehr hohe qualitative und quantitative Anforderungen, mit sehr hoher Beanspruchung, die weit über das normale Maß hinausgehen

–   Sehr komplexe Recherche Mehrfache, besonders aufwändige Präsentation/Umsetzung

–   Evtl. viele Zusatzaufgaben

–   Evtl. ARD-Sammel (kurz/lang)

 

Zeitlicher

Mehraufwand

Grundsätzlich gilt:

Tischreporter/innen arbeiten täglich acht Stunden. Zur Tätigkeit gehören unterschiedliche Tätigkeitselemente, die unter normalen Umständen innerhalb eines Arbeitstages erledigt werden können. Dauert der Arbeitstag länger, wird ein entsprechend höheres Honorar gezahlt (12,5 Prozent pro angefangener Stunde).

Den Tischreporter(n)/innen steht es frei, über den Arbeitstag hinaus weitere Tätigkeiten in freier Mitarbeit zu erbringen, sofern dies an dem Arbeitstag in einem zeitlich vertretbaren Beschäftigungsumfang noch möglich ist.

 

Sonstige Hinweise

Fallen nur Tätigkeiten innerhalb eines Honorarpakets an, wird in der Regel nach dem entsprechenden Paket gezahlt. Fallen innerhalb einer Rubrik pro Tag mindestens zwei Tätigkeitselemente an, die mit größerem Aufwand erstellt wurden, greift das nächst höhere Honorarpaket.

Die Tarifvertragsparteien erstellen eine Liste mit Tätigkeitsbeispielen, die in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden kann.

 

 

Schlagwörter:
Inhaltsverzeichnis