Wie können wir helfen?

Nutzungsrechte – von eigenen Werken leben!

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Ein heiß umkämpftes Feld: Das Nutzen von Werken. Und die Fronten sind unklar. Auf der einen Seite stehen die Verwerter unserer Leistungen und Werke, die Verleger und Sender, die Internetportale und Suchmaschinen, Videoportale, App-Produzenten und Cover-Bands. Sie wollen am liebsten jedes Foto, jedes Musikstück, jedes Video, jeden Tonschnipsel kostenlos oder für kleines Geld verwerten, ohne weitere Nachfrage.

Das haben sie mit den privaten Nutzern dieser Werke gemeinsam. In 2019 entfachte der Entwurf einer neuen EU-Richtlinie einen Shitstorm. Es sollten wirksame Maßnahmen verordnet werden, damit teuer produzierte Werke nicht für lau in aller Welt verbreitet werden, während ihre Produzenten in die Röhre gucken und andere das Geld mit der Nutzung verbieten. Allgegenwärtige Videoportale sollten zu Maßnahmen verpflichtet werden, die unerlaubte Nutzung geschützter Werke zu verhindern. Ob das ohne Zensur möglich ist und was bei dem Konflikt heraus kommt, war im März 2019 offen, als diese Zeilen geschrieben wurden.

Die Verwerter (und manchmal auch wir, die Urheber und Ersteller von Werken) agieren dabei ambivalent. Einerseits wachen Verwerter wie der WDR eifersüchtig darüber, dass ihre Archivschätzchen und ihr aktuelles Programm nicht verschenkt werden. Andererseits ist auch der WDR am allerliebsten mit einem “total buy out” von uns bedient, und setzt seine Machtposition wo immer möglich. Der Honorarrahmen – Tarifvertrag über Mindestvergütungen lässt für das Ausspielen von Macht leider Raum. Dazu mehr weiter unten.

Zeitaufwand das falsche Maß

Freie Mitarbeiterinnen verkaufen nicht nur ihre Arbeitsleistung, sie vergeben auch Nutzungsrechte an den Werken, die sie geschaffen haben oder an deren Produktion sie mitgewirkt haben. Aus diesem Grund ist es nicht richtig, ihre Honorare lediglich daran zu messen, wie lange die Freien für ihre Leistung arbeiten mussten. Je intensiver ein Werk genutzt wird, desto besser soll es bezahlt werden. Dieses Prinzip durchzieht das Urheberrecht und – ein Stück weit – den WDR-Honorarrahmen und die dazugehörigen Tarifverträge. Deshalb gibt es Wiederholungsvergütungen für manche Werk-Arten, wenn sie noch einmal genutzt werden.

Kultur-Förderung praktisch

Zum Glück grassiert beim WDR noch immer nicht flächendeckend Totalausverkauf von Nutzungsrechten ohne weitere Gegenleistung, wie ihn Privatsender und Produktionsfirmen ihren Freien Mitarbeitern aufs Auge drücken. Aber wer sich damit schmückt, dass Literatur-Nobelpreisträger wie Heinrich Böll einmal WDR-Mitarbeiter waren, kann keinen Total-Ausverkauf (“buy out”) von Nutzungsrechten betreiben. In salbungsvollen Reden und klugen Aufsätzen preisen WDR-Verantwortliche mit Recht die wichtige Rolle, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk traditionell für “die Kultur” spielt.

Den See austrocknen, aus dem sie trinken?

Und es stimmt ja: Jahrelang unterbezahlt Buchmanuskripte und Zeitungsartikel zu produzieren, können sich viele Autorinnen und Journalistinnen nur deshalb leisten, weil die größeren öffentlich-rechtlichen Sender unbestritten noch einigermaßen anständig zahlen.
Allerdings machen sich viele Freie die Bedeutung des Urheberrechts für ihr Wohlergehen und ihren Geldbeutel nicht bewusst. Sie nehmen es leichtfertig hin, wenn ihre Werke kostenlos auf allen Kanälen und im Internet abgenudelt und abgerufen werden können.

Angesichts der hier beschriebenen Tatsache, dass die Bezahlung bei Weitem die Kosten nicht deckt, sollte der WDR aber ermöglichen, dass die freiberuflichen Urheberinnen ihre Werke auch anderswo gegen Bezahlung nutzen können.

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