Wie können wir helfen?

Fälligkeit der Zahlung

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Ein Staubsauger muss bezahlt werden, bevor er nach Hause getragen wird. Nicht erst, wenn er das erste Mal benutzt wird. Genau so ist es mit den Leistungen der Urheberinnen: Die Bezahlung ist „sofort” fällig, wenn das Werkstück (Kassette), geliefert und abgenommen ist. Und wenn es nach der Lieferung nicht gleich abgenommen wird, kann eine Fristsetzung helfen.


Viele Redaktionen wollen die Zahlung erst anweisen, wenn alle Unterlagen bei ihnen angekommen sind: Der Internettext und die GEMA-Meldung, die Schnittliste und die Angaben über “Prognose”tage45 – und es wird immer mehr. Bei der GEMA-Meldung und der Schnittliste beispielsweise geht das zumindest aus den WDR-Verträgen hervor, denn die Autorin muss den Sender darüber informieren, ob und welche fremden Urheberrechte betroffen sind.

Beim Internettext und vor allem den “Prognose”tagen ist das nicht der Fall. Die Angabe der Beschäftigungstage ist bei einer Urheberleistung nicht Pflicht – da geht es nur um das vereinbarte Werk. Also muss die Bezahlung auch ohne Angabe der Beschäftigungstage kommen. Dennoch: Tut ihnen einfach den Gefallen und baut es in eure Arbeitsroutine ein.

Überhand nimmt allerdings bei etlichen Redaktionen die Unsitte, erst nach der Sendung zu bezahlen. In einem gewissen Umfang ist eine solche Routine im betreffenden Sekretariat verständlich: Nach jeder Sendung arbeitet die Sekretärin alles ab, was zu der Sendung gehörte – also auch die Bezahlung der Beteiligten. Aber zum Beispiel eine mehrfach verschobene Sendungsreserve so zu behandeln, geht zu weit. Weist im Fall der Fälle die betreffende Abteilung einfach darauf hin. Wenn das Vergehen sich wiederholt, ist ein Brief an „Vertragsmanagement Honorare“ wirkungsvoll.

Vertragliche Zahlungsfristen

Bei Mitwirkenden (rosa Verträge) muss das Geld spätestens drei Wochen nach Ende der Tätigkeit auf dem Konto sein. Bei länger dauernden Tätigkeiten kann es monatliche Abschläge geben.
Ein Tipp: Bei größeren Aufträgen können mit der Abteilung Abschlags- und Teilzahlungen vereinbart werden. So kann der WDR zum Beispiel ein Fernseh-Feature in Raten bezahlen: Die erste nach der Ablieferung des Manuskripts/Drehbuchs, die zweite nach dem Dreh, die dritte nach dem Schnitt, die letzte Rate nach der Abnahme des Werks.

Meistens liegt es an den Abteilungen, nicht am Vertragsmanagement, wenn die Zahlung spät kommt. Wer das Geld sehr schnell benötigt, kann eine Barauszahlung an der Senderkasse erwirken, wo sonst Kameraleute und Aufnahmeleiterinnen ihre “Handkassen” abholen. Es hat sogar schon Freie gegeben, die bei Zahlungsverzug den WDR mit einem gerichtlichen Mahnbescheid konfrontierten – übrigens mit durchschlagendem Erfolg. Auch für den größten öffentlich-rechtlichen Sender gelten die juristischen Regeln des Geschäftslebens, denen zufolge ab 30 Tagen nach Rechnungsstellung die Gläubigerin Anspruch auf Verzugszinsen hat. Das Problem ist nur, dass die Freien dem WDR in der Regel keine Rechnungen ausstellen. Wenn sich Zahlungsverzug bei einer Redaktion häuft, können sie einfach mal damit anfangen.

Wiederholungshorare – und ihre Verzögerung

Auf ihre Wiederholungsvergütungen für Ausstrahlungen bei anderen Sendern müssen Freie leider oft besonders lange warten. Das liegt offensichtlich vor allem an den übernehmenden Sendern. Aber auch die Wiederholungsvergütungen sind sofort nach der Wiederholungssendung fällig. Eine Mahnung ist hier erfolgversprechend. Die geht an den WDR, weil er der Vertragspartner ist, und der WDR leitet die Mahnung dann an den Sender weiter, der zahlen muss.

Das Hauptproblem bei den Wiederholungen ist allerdings, dass die Freie erst einmal von der Übernahme der Sendung erfahren muss, bevor er das Tempo bei der Bezahlung vorantreiben kann.

 

CHECK. Diese Seite ist noch nicht vollständig aktualisiert. Außerdem werden noch weiter die Fundstellen in Gesetzen und Tarifverträgen verlinkt.

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