Wie können wir helfen?

Geld für Wiederholung, Übernahme + aus Tantiemen

You are here:
< vorige Seite

Wichtig und heiß umkämpft ist im Honorarrahmen die Spalte, in der die Buchstaben „W” oder „E” eingetragen werden. Das „E” wie „Einmalvergütung” bedeutet naheliegenderweise: Die Leistung wird nur einmal bezahlt. Wenn für eine Leistung im Honorarrahmen ein „W” vorgesehen ist, muss nach dem Tarifvertrag über Mindestvergütungen dagegen ein Wiederholungshonorar gezahlt werden, sobald der WDR oder ein anderer ARD-Sender das Werk noch einmal ausstrahlt. Bei allen anderen Leistungen darf der WDR natürlich ebenfalls ein „W” auf den Vertrag schreiben; das ist Verhandlungssache.

Der Trend geht allerdings in die andere Richtung: Einmal zahlen und bis zum Abwinken nutzen.

Leichter als ein „W” ist in allen Kann-Fällen ein E/2″ erreichbar. Bedeutung: Wiederholungen sind im WDR-Programm kostenlos, aber vergütungspflichtig bei anderen Sendern. Ihr braucht also kein neues Werk anzufertigen, kein neues Manuskript zu schreiben, um ein Thema woanders noch mal anzubieten. Das erleichtert Mehrfachverwertungen.

Auch für Journalismus ein W

Im Honorarrahmen wurden früher im Hörfunk in der Regel nur künstlerische, wissenschaftliche und literarische Hörfunkwerke mit einem „W” bewertet. Seit Neuverhandlungen des Honorarrahmens Ende der 1990er Jahre ist auch für journalistische Autorinnen im Hörfunk eher ein „W” drin.

Verhandeln!

Verhandeln lohnt sich. Die Redaktion könnte zum Beispiel davon überzeugt werden, dass das Fünfminuten-Werk ein „Feature” oder ein „Beitrag von herausgehobener journalistischer, künstlerischer oder wissenschaftlicher Qualität” ist.  Dann gilt die Pflicht zur Wiederholungsvergütung. Neben den einfachen „Reportagen/Interviews/Berichten” dagegen steht im Honorarrahmen ein „E” Wenn absehbar ist, dass der Bericht mehrmals im Sender läuft, soll das Einmal-Honorar höher ausfallen – so sieht es der Honorarrahmen bei Hörfunkberichten unter der Anmerkung „E/1″ vor.

Angabe auf dem Vertrag

Ob es Wiederholungsvergütung gibt, steht auf dem Honorarvertrag mit einem aufgedruckten „W” vermerkt. Wenn nicht, ist an derselben Stelle (Mitte oben) ein „-” aufgedruckt.

Aber Der Trend geht zu Tagesvergütungen, mit denen für aktuell arbeitende Journalisten alles abgegolten ist – vom “ARD-Sammelangebot” bis zur “Tischreporterin”.

Höhe der Wiederholungsvergütung

Wie viel Wiederholungshonorar fällig ist, geht aus den Tarifverträgen für auf Produktionsdauer Beschäftigte und für Urheberrechte hervor. Im Produktionsdauer-Tarifvertrag unter 23.3 bis 23.5, um Urhebertarifvertrag unter 16.2 bis 16.5

Alte Werke

Bei alten Werken gibt es einen „Inflationszuschlag”: 40 Prozent mehr Wiederholungsvergütung für Produktionen, die vor mehr als zehn Jahren das erste Mal gesendet wurden. Für jeweils fünf Jahre mehr gibt es fünf Prozentpunkte mehr. (16.4.6 Urheber-Tarifvertrag) Die Autorin eines Hörspiels aus dem Jahre 1968 bekäme demzufolge im Jahr 2019 einen Zuschlag von 80 Prozent auf ihr Wiederholungshonorar. 

Kurze Ausschnitte sind “W”-frei

Für die Wiederholung von Ausschnitten gibt es kein Wiederholungshonorar, auch nicht für „W”-Verträge. Es sei denn, es werden mehr als fünf Minuten wiederholt, oder mehr als ein Viertel des Werkes. Dann ist eine anteilige Wiederholungsvergütung fällig. (16.4.1 Urheber-Tarifvertrag)  

ARD-Sammel

Erhöhte Vergütung für Sammelangebote im Hörfunk. „ARD-Sammel” sind Beiträge, die dafür produziert werden, dass sie von allen ARD-Anstalten gleich am selben Tag übernommen werden können. Dafür ist ein erheblich höheres Honorar fällig, zum Beispiel in doppelter Höhe, und zwar unabhängig davon, ob ein „W” auf dem Vertrag steht oder nicht. „ARD-Sammel” werden von wichtigen Ereignissen gemacht, über die voraussichtlich viele ARD-Redaktionen berichten wollen – also zum Beispiel spektakuläre Gerichtsverfahren im Sendebereich des WDR.

In der Regel haben die Autorinnen sowieso keine Zeit, an solchen Tagen einen weiteren Bericht für einen anderen Sender zu machen, deshalb ist ein ARD-Sammel sinnvoll und behindert nicht die Mehrfachverwertung von Themen. Anders ist es natürlich mit mehreren Live-Kolleginnengesprächen über dasselbe Thema an demselben Tag, von denen jedes einzeln bezahlt werden muss. Gerne hätte der WDR für solche Fälle eine Tagespauschale oder zumindest eine Honorardeckelung vereinbart, aber die Gewerkschaften sperrten sich aus gutem Grund dagegen, und die betreffenden Mitarbeiterinnen sollten das auch tun.

Erlösbeteiligung

… z. B. für Wiederholung bei Privatsendern und im Ausland
Die Freien bekommen für Wiederholungen ihrer WDR-Werke in Sendern, die nicht zur ARD gehören, kurioserweise oft weniger Geld als bei Wiederholungen innerhalb der ARD.

Denn die Vergütung richtet sich nach dem, was die fremden Sender bezahlen, und das ist Verhandlungssache – zwischen den Sendern. Außerdem kann der Sender mit dem Verkauf zusammenhängende Kosten zuerst vom Erlös abziehen – bis zu 27 Prozent allein für den Vertrieb durch Dritte. Von dem Rest stehen den beteiligten Urheberinnen und Leistungsschutzberechtigten insgesamt 35 Prozent Erlösbeteiligung zu, und zwar beiden Gruppen zu gleichen Teilen. Zwischen den einzelnen Beteiligten werden die Tantiemen gemäß ihren Anteilen an der Gesamthonorarsumme aufgeteilt. Die gesamte Regelung gilt auch für Wiederholungen in arte, trotz der intimen redaktionellen Verflechtungen des Senders mit der ARD.

Bei den geringen Preisen, die Auslandssender für eine Übernahme zahlen, bleibt also kaum etwas für Freie übrig. Immerhin: Bis zur Aushandlung des aktuellen Urheber-Tarifvertrags 2002 gab es noch weniger, nämlich nur 8 Prozent.

Seine Fernsehvermarktung hat der WDR exklusiv dem eigenen Tochterunternehmen WDR-mediagroup übertragen, das vermutlich dafür genau die im Tarifvertrag genannte Provision von 27 Prozent kassiert. Die mediagroup kümmert sich eigentlich nur um die großen Fische im WDR-Teich, z.B. Serienevents. 

Die Zwangs-Einbeziehung der mediagroup bei eigenen internationalen Vermarktungsbemühungen für das kleine TV-Feature hat oft fatale Folgen: Denn “Exklusive Vermarktung durch die WDR-Tochter” heißt: Wer selbst für eine Vermarktung seines Features sorgt, dem wird das erstens nicht mit einer Provision gedankt, und zweitens erhält er eine geringere Erlösbeteiligung als wenn der “middle man” nicht im Spiel wäre, weil die Provision für die WDR mediagroup zuallererst abgezogen wird.

Bagatellbeträge

Und dann gibt es noch eine Bagatellregelung: Geringe Beträge werden überhaupt nicht ausgezahlt, sondern wandern in eine Gemeinschaftskasse für soziale Belange von Urheberinnen.

Übernahme einer “W”-Hörfunksendung in Österreich …

Wenn der ORF z. B. ein Radiofeature übernehmen will, dann wird das Übernahmehonorar mit der Autorin frei ausgehandelt. Realistischer gesagt: Die Feature-Redaktion des ORF stellt die Autorin vor die Entscheidung, ein niedriges Honorar zu akzeptieren. Anderenfalls werde man das Werk eben nicht senden und es fließe kein Geld.

… und der Schweiz

In der Schweiz gibt es hingegen festgelegte Sätze. Denn dort wird das Übernahmehonorar von der Schweizerischen Verwertungsgesellschaft Wort kassiert, die die Sätze auch ausgehandelt hat. Damit das greift, muss die Autorin zunächst ihr Einverständnis geben. Es lohnt sich: Die von der Schweizer Verwertungsgesellschaft ausgehandelten Übernahmevergütungen liegen über dem, was individuell ausgehandelt werden könnte. Ausgezahlt wird das Geld an die Autorin dann über die hiesige VG Wort, die Partnerin der Schweizer VG. Bei der VG Wort muss die Honorarempfängerin also Mitglied sein.

Geschenke und Tauschgeschäfte – und trotzdem gibt’s Geld

Manchmal gibt der WDR ein Werk kostenlos weiter, und erhält dafür beispielsweise im Tausch das Recht, ein Werk des Partnersenders zu nutzen. Gibst Du mir, schenk’ ich Dir… Trotzdem steht den Urheberinnen und Mitwirkenden nach den Tarifverträgen eine „angemessene Vergütung” zu. (23.4.6 Produktionsdauer-Tarifvertrag und 16.4.8 Urheber-Tarifvertrag)

Kabel-Weiterverbreitung

Für die zeitgleiche Ausstrahlung des WDR-Fernsehprogramms innerhalb in- und ausländischer Kabelnetze bekommt der WDR seit den 1980er Jahren von den Kabelbetreibern Tantiemen. Davon stehen 41 Prozent der Einnahmen den Urheberinnen und Mitwirkenden zu. Ausgeschüttet wird das Geld über die Verwertungsgesellschaften, also vor allem über die VG Wort, die VG Bild-Kunst und die VG Leistungsschutzrechte. So steht es im Tarifvertrag über die Kabelweitersendung.

 

 

Schlagwörter:
Inhaltsverzeichnis