Berufsmäßig tätig sind “Personen, deren Erwerbstätigkeit wirtschaftlich und zeitlich durch diese Beschäftigung bestimmt wird”. (Hervorhebung: SchUll) Der Begriff wird in der gesetzlichen Sozialversicherung gebraucht, um ggf. Versicherungspflicht zu begründen.
berufsmäßig
13. März 2019Geschrieben von Ulli