Wie der Vertrag zustande kommt
Nach den internen Regeln des WDR schließen nicht die einzelnen Abteilungen Verträge mit den Freien Mitarbeiterinnen, sondern nur einige Unterschriftsbetigte, vor allem in der Abteilung Vertragsmanagement Honorare.
Das Honorierungsverfahren
Die Redaktionen (und andere Abteilungen) stellen lediglich sogenannte „Honorarvorschläge” in dem COGHOS-Computersystem aus, denen je nach Höhe des Honorars eine oder mehrere Chefinnen noch ihr elektronisches Okay hinzufügen – woraufhin die Vertragsmanagerinnen in der Personalabteilung schließlich einen Vertrag ausfertigen und an die Freie Mitarbeiterin schicken. Wenn die Mitarbeiterin den Vertrag unterschrieben zurückschickt oder mit einer Pauschalunterschrift den Vertragsbedingungen zugestimmt hat, oder (laut 2.1 des Mitwirkendenvertrages) das Geld widerspruchslos entgegennimmt, dann gilt der Vertrag als so abgeschlossen.
Zu welchen Bedingungen?
Zunächst einmal zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des WDR. Welches sind die AGB? Es sind die Bedingungen, die den Freien Mitarbeiterinnen zur Kenntnis gegeben werden. Es gibt sie in zwei Versionen – für „Mitwirkende” (rosa) und „Urheber” (blau).
Für Freie Mitarbeiterinnen, die Gewerkschaftsmitglieder sind, gelten dieselben Bedingungen automatisch. Die AGB entsprechen den zwischen den Gewerkschaften und dem WDR vereinbarten Tarifträgen.
Abweichende Vertragsbedingungen
Wer besondere -bessere – Regeln möchte, muss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtzeitig widersprechen oder – besser – von vornherein eine Einzelvereinbarung für einen bestimmten Auftrag vorschlagen. Das geht. Dazu ist es nötig, sich – über die Redaktion – an die Abteilung Vertragsmanagement Honorare zu wenden.
In der Regel wird es bei Einzelvereinbarungen um Nutzungsrechte gehen. Beispiel: Der WDR soll ein Werk zur Sendung bekommen, das zumindest in Teilen schon woanders gesendet wurde oder werden soll. In dem Fall passt es nicht, wenn dem WDR die ausschließlichen Nutzungsrechte verkauft werden.
Einzelvereinbarungen des WDR
Auch der WDR bietet manchmal Einzelvereinbarungen an. Das darf er, um Dinge zu präzisieren, oder um Vereinbarungen abzuschließen, bei denen die Tarifverträge Lücken haben. Was er so ohne Weiteres nicht darf: die tariflichen Bedingungen verschlechtern. Jedenfalls nicht bei den Gewerkschaftsmitgliedern, denn für nur für die ist der Sender strenggenommen an die Tarifverträge gebunden. Im Zweifel fragt den Personalrat oder Eure Gewerkschafter, ob es mit einem Beipackzettel zu einem Vertrag, den ihr unterschreiben sollt, seine Richtigkeit hat.
Tarifverträge lesen!
Empfehlung: Lest einfach mal die Tarifverträge – insbesondere Urhebertarifvertrag und Produktionsdauer-Tarifvertrag – in einem stillen Stündchen durch. Nicht jede Verästelung der Fallkonstellationen steht auf wdr-dschungelbuch.de, nicht jedes Kriterium ist vollständig genannt. Und für Zweifelsfälle gilt sowieso: Lieber bei der Originalquelle recherchieren.
Noch keine Kommentare