Wie können wir helfen?

Pflichten der Freien

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Die Selbstverständlichkeiten zuerst:

  • Urheberinnen sind verpflichtet, das vereinbarte Werk spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt und in der vereinbarten Form abzuliefern.
  • Mitwirkende müssen zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort die vereinbarte Arbeit machen. Wenn sie das ohne triftigen Grund nicht tun, muss der Sender kein Geld überweisen.
  • Wenn eine Mitwirkende verhindert ist, muss sie umgehend Bescheid sagen.
  • Und wenn sie krank ist, muss sie sich ärztlich untersuchen lassen und darf mit der Krankmeldung nicht zögern.
  • Wenn die Fertigstellung eines Werkes länger dauert, kann der WDR von dem Vertrag zurück treten. Zuvor muss der Sender allerdings eine Nachfrist setzen.18

Die bisher genannten Punkte sind sogenannte vertragliche Hauptpflichten. Was die Nebenpflichten sind, ergibt sich aus den Umständen des Einzelfalls.

In den Tarifverträgen werden aber einige von ihnen explizit genannt:

Urheberinnen müssen dem WDR genau mitteilen, wessen Werke in ihrem eigenen Werk verwendet werden bzw. verwendet worden sind.19 Und wenn sie das Risiko sehen, dass irgendwelche verbindlichen Programmgrundsätze, Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte verletzt werden könnten, müssen sie den Sender darüber informieren.20

Selbstverständlich ist zudem, dass sich die Freien Mitarbeiterinnen an Arbeitsgrundsätze halten müssen, die im Sender gelten, etwa den Jugendschutz und die Trennung von Werbung und Programm, die im Tarifvertrag ausdrücklich genannt und damit doch irgendwie zu Hauptpflichten gemacht werden.

Verschwiegenheitspflicht

Kaum zu glauben, aber der WDR wünscht sich bei eigenen Angelegenheiten auch als Medienunternehmen Vertraulichkeit. Aber über ihre Arbeit beim WDR müssen die Freien Mitarbeiterinnen nicht schweigen. Im Gegenteil: Sie sollten sich vor allen Dingen gegenseitig über ihre Arbeitsbedingungen und ihre Bezahlung informieren. Manche Mythen lösen sich damit gleich in Luft auf.

Die einschlägigen Tarifverträge unterscheiden sich bei der Verschwiegenheitspflicht – es kommt also darauf an, welche Farbe der Vertrag hat. Die allgemeine Regel ist noch gleich: Eine etwas schwammige Formulierung grenzt den Bereich von Vertraulichkeit ab. Man darf keine Vorgänge ausplaudern, „die ihrer Natur nach oder aufgrund besonderer Anordnung vertraulich zu behandeln sind,”21
Nun gibt es wenige besondere Anordnungen, die Freien Mitarbeiterinnen bekannt gegeben werden – und eine „natürliche” Vertraulichkeit lässt sich schlecht definieren.
In einem Punkt ist klar definiert, wann Urheberinnen das Maul halten müssen: Wenn eine Beteiligte den Inhalt einer Sendung ausplaudert, der auf Wunsch des Senders vorher nicht bekannt werden soll, verliert sie den Anspruch auf ihre Bezahlung.

Bei Mitarbeiterinnen mit Urheberverträgen muss der WDR den Betreffenden das vorher schriftlich mitteilen.22

Bei Mitwirkenden ist nicht unbedingt ein Brief des WDR erforderlich. Die Menschen mit den rosa Verträgen haben eine Schweigepflicht auch dann, „wenn sich dies aus den Umständen zwingend ergibt” – und verlieren den Anspruch auf das Honorar, wenn sie dagegen verstoßen.23

Für Plappermäuler gilt somit die einzige vertragliche Bestrafung, die ich in den Regelungen für Freie Mitarbeiterinnen gefunden habe. Also plaudert lieber nicht den Namen des Gewinners eines WDR-Wettbewerbs aus, bei dem ihr gerade schon mal für die Preisgala gedreht habt.

Wenn die Produktion länger dauert oder verschoben wird…

… dann kann der WDR von den Mitwirkenden verlangen, dass sie länger zur Verfügung stehen. Dabei muss der Sender aber Verfahrensweisen einhalten, die im Produktionsdauer-Tarifvertrag festgelegt sind. Faustregel: Der WDR muss Verspätungen rechtzeitig ankündigen und dafür sorgen, dass der Freien Mitarbeiterin keine finanziellen Nachteile dadurch entstehen. Zu Produktionsvorbereitungen müssen die Freien, wenn nötig, ebenfalls kommen – und dafür bezahlt werden. Der Produktionsdauer-Tarifvertrag enthält noch viele andere Regeln für die Verschiebung von Produktionen, die ich hier nicht paraphrasieren möchte. Sie können in der Originalquelle, allgemeinverständlich formuliert, nachgelesen werden.26

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