Für die zunehmende Anzahl von “Dauer”-Beschäftigten beim WDR wird auch Arbeitslosenversicherung abgeführt. Für die Unständig Beschäftigten und die freiberuflichen Mitarbeiterinnen hingegen nicht. Um Anspruch auf Arbeitslosengeld I und die beschränkten Segnungen der Arbeitsförderung (siehe Sozialgesetzbuch III) zu haben, muss eine freie Mitarbeiterin für 180 Tage innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Arbeitslosigkeit Versichertenbeitrag an […]