Das Schreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger zum Thema Abgrenzung Unständiger Beschäftigung von allen möglichen anderen Status von Mitarbeit, so zum Beispiel der von ihnen so genannten Dauerbeschäftigung und der regelmäßig wiederkehrenden Beschäftigung. Wer sich foltern will, liest das Original: SpiO-Schreiben_unstaendig_beschaeftigte_pdf Wer durchblicken will, liest unseren Durchblickversuch auf dieser Site:
Künstlererlass des Finanzministeriums
Der “Künstlererlass” des Bundesfinanzministeriums von 1990 regelt die Abgrenzung von selbstständiger Tätigkeit (=> Pflicht zur Einkommenssteuererklärung, Umsatzssteuer) und nichtselbstständiger Tätigkeit (=> Direktabzug der Steuer Einkommenssteuer von Vergütungen, keine Umsatzsteuer)Er ist verwandt aber nicht identisch mit dem Abgrenzungskatalog der Sozialversicherungsträger für Rundfunk und Bühne.
Abgrenzungskatalog für den Rundfunk selb
Diese auch so genannte “Negativliste” beschreibt, wann die Eigenschaft “nichtselbstständig” im Rundfunk “negativ” sein soll. Positiv gefasst: welche Mitarbeiterinnen im Rundfunkbereich und ein, zwei anderen Bereichen selbstständig arbeiten. Die Erläuterung dazu steht hier: https://wdr-dschungelbuch.de/knowledge-base/entwurf-selbststaendig-oder-nicht/ Download des Abgrenzungskatalogs (pdf) hier bei WDR-Dschungelbuch.de: Info_09_Abgrenzungskatalog_2015 Download desselben Abgrenzungskatalogs (pdf) bei der Künstlersozialkasse (externer Link)