vom 26.9.2013 Die Dienstanweisung fasst Einiges Selbstverständliche für die WDR-Beschäftigten zusammen und setzt also Tarifrecht in disziplinarisch Relevantes um. Darüber hinaus aber ist interessant der Umgang mit den intern festgelegten und vertraulich gehaltenen Höchstsätzen im Honorarrahmen, für deren Überschreitung oder dauerhafte Veränderung Hürden gesetzt werden. DA_Honorar-Rahmen_2013-09-26
Dienstansweisung Prognoseverfahren
des WDR-Intendanten Klaus von Bismarck, vom 15.1.1975 Henne oder Ei – Auslöser oder Folge der “Einklagewelle”? DA_Prognoseverfahren_1975-01-15
Aufwendungserstattungs- (Reisekosten-) R...
Warum gilt die über 40 Jahre alte Aufwendungserstattungsrichtlinie aus 1978, die im Produktionsdauer-Tarifvertrag für verbindlich erklärt wurde, immer noch? Weil der WDR sie zu ungunsten der freien Mitarbeiterinnen ändern will und die Gewerkschaften das nicht mitmachen wollten. Für Angestellte gilt eine andere Reisekostenrichtlinie. Lasst Euch nicht ins Bockshorn jagen, wenn sie Euch zitiert wird. Und […]
Dienstanweisung zur Beschäftigung freier
wv-DA_Beschaeftigung_freie_Mitarbeiter_innen_2013-09-26 2013 hat Intendant Buhrow eine bis dahin geltende ähnlich lautende Dienstanweisung von 1973 außer Kraft gesetzt und aktualisiert. Dienstanweisungen richten sich an Angestellte; sie geben ihnen Handlungsanweisungen von ihrem obersten Vorgesetzten. Große Teile dieser Dienstanweisung ist hauptsächlich dafür da, Feststellungsklagen zu verhindern. Deswegen hangeln sie sich entlang an den Punkten, die Arbeitsgerichte prüfen, bevor […]
Redakteursstatut
Das WDR-Redakteursstatut etabliert Mechanismen zur Konfliktvermeidung und Konfliktregelung, die auch freien Programm-Mitarbeiterinnen offen stehen, die Rechte der Redakteurvertretung, die nur von Angestellten gewählt wird und der Redakteurversammlung, die auch von Freien (ohne Wahlrecht) besucht werden kann.Näheres hier. Das WDR Redakteursstatut von 1987 (Download von wdr-Dschungelbuch.de)