Jährlich im Herbst werden die Versicherungspflichtgrenzen in der Sozialversicherung von der Bundesregierung für das kommende Jahr angepasst, entsprechend den durchschnittlichen Lohnsteigerungen.
Die Versicherungspflichgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung legt fest, ab zu welchem Buttoeinkommen sich Arbeitnehmerinnen von der Krankenversicherungspflicht lösen dürfen und dann selbst privat versichern müssen.
Die Grenzen werden online veröffentlicht.
Hier die Grenzen für 2019, bitte spätere Jahre auf derselben Website selbst nachschlagen:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neue-beitragsbemessungsgrenzen-1535600
Rechengrößen ab 1. Januar 2019 im Überblick:
West | Ost | |
Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung |
6.700 Euro pro Monat | 6.150 Euro pro Monat |
Beitragsbemessungsgrenze für die knappschaftliche Rentenversicherung |
8.200 Euro pro Monat | 7.600 Euro pro Monat |
Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung |
60.750 Euro pro Jahr (5.062,50 Euro pro Monat) |
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Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung |
54.450 Euro pro Jahr (4.537,50 Euro pro Monat) |
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Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2019 allgemeine Rentenversicherung |
38.901 Euro | Hochwertung um 1,1374 |
Bezugsgröße in der Sozialversicherung | 3.115 Euro pro Monat | 2.870 Euro pro Monat |