Nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) sind freiberufliche Künstlerinnen und Publizistinnen grundsätzlich pflichtversichert ÜBER die Künstlersozialkasse (KSK), welche Eure Beiträge an Eure Kranken- und die gesetzliche Rentenversicherung weiter leitet. Was freiberuflich ist beim Rundfunk und was nicht, das ist eine komplizierte Antwort.

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